14.3.2013
von Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
sehr geehrte damen und herren, seit mitte august 2011 lebt mein sohn damals 16jahre, jetzt 18 jahre alt, bei seinen großeltern. ich als kindesmutter bezog kindergeld. was ich immer den großeltern übergab. ich habe überhaupt nicht daran gedacht, dies bei der familienkasse zu melden, da ich immer dachte, dass das kindergeld dem kind zusteht oder demjenigen, wo das kind imm haushalt lebt. nun habe ich bedenken,das ich ärger bekomme.da jetzt mit seinem 18 geburtstag ich alles gemeldet habe, auch ausbildung usw.und das er bei den großeltern wohnt.natürlich sehe ich jeden tag mein kind und bin immer für ihn da.ich bin existenzgründer übers arbeitsamt und versuche mit allen mitteln vom arbeitsamt wegzukommen und habe daher nicht immer die zeit für meinen sohn.die großeltern rentner fahren ihn zur arbeit und holen ihn auch ab. meine eltern hätten wohl kindergeld beantragen müssen, aber ich dachte eben ob ich es ihnen gebe oder das amt ist rum wie num.ich habe keine steuerlichen vorteile als hartz 4 empfänger. was kann ich tun, damit ich keinen ärger bekomme? war das rechtens , das ich das kindergeld meinen eltern gegeben habe, nachweise habe ich. muss ich es zurückzahlen? müssen meine eltern rückwirkend kindergeld beantragen?