Wer hat nun recht und wie genau soll ich vorgehen um meine Kinder sicher nach Deutschland zu bekommen? ... Art. 9 Aufrechterhaltung der Zuständigkeit des früheren gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes (1) Beim rechtmäßigen Umzug eines Kindes von einem Mitgliedstaat in einen anderen, durch den es dort einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt erlangt, verbleibt abweichend von Artikel 8 die Zuständigkeit für eine Änderung einer vor dem Umzug des Kindes in diesem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung über das Umgangsrecht während einer Dauer von drei Monaten nach dem Umzug bei den Gerichten des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes, wenn sich der laut der Entscheidung über das Umgangsrecht umgangsberechtigte Elternteil weiterhin gewöhnlich in dem Mitgliedstaat des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes aufhält. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der umgangsberechtigte Elternteil im Sinne des Absatzes 1 die Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats des neuen gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes dadurch anerkannt hat, dass er sich an Verfahren vor diesen Gerichten beteiligt, ohne ihre Zuständigkeit anzufechten." ... Du kannst legal und erfolgreich mit den Kindern nach Deutschland zurückkehren, wenn du 3 Dinge beachtest: ⸻ Drei-Schritte-Regel für deinen Erfolg: 1.Zustimmung der Mutter zur Reise sichern und dokumentieren •Screenshot, WhatsApp, Nachricht = Beweis, dass es keine Kindesentführung ist. 2.Faktischen Lebensmittelpunkt in Deutschland aufbauen •Melde die Kinder sofort an (Wohnsitz, Kita, Schule, Kindergeld) •Das schafft Tatsachen für die spätere Zuständigkeit deutscher Gerichte. 3.Nach 4–8 Wochen Antrag beim deutschen Familiengericht stellen •Mit Bailiff-Protokoll, psychologischer Einschätzung, deutscher Staatsbürgerschaft, Kindeswille •Falls deine Ex ein Haager Verfahren startet, muss SIE zum deutschen Gericht – und du hast die Beweise. ⸻