hatten sich meine Eltern dazu entschlossen, mir ihr Haus, in dem sie derzeit wohnten (und auch heute noch wohnen), vorzeitig über Schenkung zu vermachen, d.h. dieses wurde VOR unserer Ehe im Grundbuch auf mich überschrieben (Reihenhaus in München im Wert von gut 300.000 €). ... entschlossen sich meine Eltern und ich mich letztendlich zu folgender ''''Tausch-Aktion'''': Ich schenkte meinen Eltern ihr Haus zurück und meine Eltern schenkten mir dafür einen Bar-Betrag von 200.000 €; damit sollten wir die Chance erhalten, uns für die Familie ein Eigenheim als sofort nutzbares Zuhause finanzieren zu können ! ... Im Fall, daß statt des Hauses meiner Eltern ''''nur'''' der Tausch-Gegenwert von 200.000 € ins Kalkül gezogen würde, wäre ich hingegen der Benachteiligte, der einen (loyal) verbrieften Gegenwert von 300.000 € für eine Summe von 200.000 € hergegeben hat (und dafür noch ein Schulden-Paket für das Abbezahlen des seinerzeit noch aufzunehmenden Familienheim-Darlehens mit auf sich genommen hatte)...