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Gemeinsamer Hauskauf/Trennung/Nutzungsentschädigung

16. März 2019 17:37 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Andrea Brümmer

Zusammenfassung

Trennung und das gemeinsame Haus

Familienrecht oder Immobilienrecht ??

Wir lebten von 1998 bis 2015 in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft,
haben einen gemeinsamen Sohn (jetzt 16 J.),
haben 2003 ein Haus gekauft, wir sind beide Eigentümer.
Dafür hatten wir beide Eigenkapital eingesetzt, einen Kredit aufgenommen und
ein Darlehen von meinen Eltern erhalten. Das Haus ist abbezahlt.
2016 bin ich ausgezogen mit meinem Sohn, mein Mann wohnt jetzt
mit seiner neuen Partnerin und deren Kindern im Haus.
Er zahlt mtl. 280 Euro Unterhalt für seinen Sohn,
Eine 250-Euro-Miete für 160 m2 Wohnfläche (als Nutzungsentschädigung für meine Haushälfte) weigert er sich zu zahlen, er sagt, er hat kein Geld.
Meine Eltern wollen ihr Darlehen nun auch zurück. Es gibt einen Darlehensvertrag über 30000 Euro von uns beiden unterschrieben.
Wie kann ich erwirken, daß die Forderung gezahlt werden muß.

Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Sie haben auf jeden Fall einen Anspruch darauf, dass er Ihnen eine angemessene Miete für die Haushälfte zahlt
und zumindest das hälftige Darlehen der Eltern zurück zahlt.
Wenn er seine Verpflichtungen nicht erfüllt bleibt nur der Weg zum Gericht, dann wird er entsprechend verurteilt. Wenn er auf das Urteil auch nicht zahlt. bleibt nur die Zwangsvollstreckung, Er ist ja Eigentümer einer unbelasteten Haushälfte, da ist also auf jeden Fall was zu holen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 17. März 2019 | 23:27

Sehr geehrte Frau Brümmer,

recht herzlichen Dank für Ihre Antwort,
auf Ihre Antwort ergibt sich noch folgende Frage für mich:

Wenn mein Expartner nicht zahlt,
kann ich direkt zum Gericht gehen, ohne daß ich einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen muß.

Wir leben in Ostdeutschland, er ist als Handwerker angestellt, hat ca. 1500 netto.
Wie hoch ist die Grenze, die ihm zur Sicherung seines Lebensunterhalts zusteht?

Sie nennen als letzten Weg die Zwangsvollstreckung.
Das müßte ich dann auch beim Gericht anmelden?
Geht das für eine Haushälfte?
… dann müßte ich als einziger Interessent bieten, oder können da noch andere Personen mitbieten?
Wie läuft so etwas ab?

Danke im voraus.

Mit frdl Gruß
S.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. März 2019 | 11:57

Sehr geehrte Fragestellerin,
es wäre auch sehr freundlich, wenn Sie sich bald entscheiden können, da ich mich sonst anderen Aufgaben zuwenden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin

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