Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Sie haben auf jeden Fall einen Anspruch darauf, dass er Ihnen eine angemessene Miete für die Haushälfte zahlt
und zumindest das hälftige Darlehen der Eltern zurück zahlt.
Wenn er seine Verpflichtungen nicht erfüllt bleibt nur der Weg zum Gericht, dann wird er entsprechend verurteilt. Wenn er auf das Urteil auch nicht zahlt. bleibt nur die Zwangsvollstreckung, Er ist ja Eigentümer einer unbelasteten Haushälfte, da ist also auf jeden Fall was zu holen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Brümmer,
recht herzlichen Dank für Ihre Antwort,
auf Ihre Antwort ergibt sich noch folgende Frage für mich:
Wenn mein Expartner nicht zahlt,
kann ich direkt zum Gericht gehen, ohne daß ich einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen muß.
Wir leben in Ostdeutschland, er ist als Handwerker angestellt, hat ca. 1500 netto.
Wie hoch ist die Grenze, die ihm zur Sicherung seines Lebensunterhalts zusteht?
Sie nennen als letzten Weg die Zwangsvollstreckung.
Das müßte ich dann auch beim Gericht anmelden?
Geht das für eine Haushälfte?
… dann müßte ich als einziger Interessent bieten, oder können da noch andere Personen mitbieten?
Wie läuft so etwas ab?
Danke im voraus.
Mit frdl Gruß
S.
Sehr geehrte Fragestellerin,
es wäre auch sehr freundlich, wenn Sie sich bald entscheiden können, da ich mich sonst anderen Aufgaben zuwenden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin