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16 Ergebnisse für ehegattenunterhalt bgb zahl anpassung

Wohnvorteil / Wohnwert bei Trennung und Eigentum auf beiden Seiten
vom 13.8.2012 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Es folgt eine Trennungsvereinbarung mit Unterhaltsregelung, bei der die Renten und deren Anpassungen in den Folgejahren gerelgelt wird (Sinngemäß: Wenn eine Erhöhung der Rente eintritt, muss diese an die andere Partei gemeldet und die Unterhaltszahlung angepasst werden). ... Vor Kurzem hat die Ehefrau eine Anpassung Ihrer Rente an den Ehemann gemeldet und um die Mittelung seiner Anpassungen gebeten. ... In diesem Schreiben hält der Ehemann darüber hinaus fest, dass wenn die Ehefrau dennoch auf die Anpassung des Unterhalts auf Grund der Rentenerhöhung besteht, er den Wohnwert/Wohnvorteil aus Ihrer 120 m² Wohnung geltend machen wird.
Ehegattenunterhalt, Wie groß sind die Chancen, dass ich aus der Verpflichtung herauskommen kann?
vom 5.1.2012 55 € Historischer Preis
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Nach meiner Ehe von 15 Jahren, zahle ich nunmehr seit 11 Jahren Ehegattenunterhalt von mehreren 100 €/m. ... Fragen: 1)Wie groß sind die Chancen, dass ich aus der Verpflichtung herauskommen kann, oder zahle ich bis zu ihrem Ableben. 2) Da ich etwa vor 5 Jahren einen sogenannten "Karrieresprung" ( mit mehreren 100 km entferntem Wohnungswechsel) gemacht habe, und seither mehr verdiene, habe ich Bedenken, dass bei meinem obigen Ansinnen der Schuß nach hinten losgehen könnte ?
Bin ich weiterhin zur Zahlung des Ehegatenunterhalts an die Ex-Ehefrau verpflichtet, falls ja, in we
vom 14.6.2011 48 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Situation: - ich bin geschieden und habe aus der Ehe ein gemeinsames Kind unter 3 Jahren - ich zahle Ehegaten und Kindesunterhalt, meine Ex-Ehefrau ist nicht erwerbstätig - ich habe jetzt erneut geheiratet - meine jetzige Frau hat ein 2 Monate altes Kind und ist entsprechend nicht erwerbstätig, bzw. hat keine sonstige Einkünfte, ich sorge alleine für deren Unterhalt. - aktuell zahle ich etwa 810 Euro Ehegatenunterhalt und 250 Euro Kindesunterhalt(gerichtlich festgelegt), mein Nettoeinkommen beträgt ca. 2200 Euro.
Trennung/Scheidung - Muss ich Betreuungsunterhalt an meine Frau zahlen?
vom 31.5.2010 35 € Historischer Preis
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Ich zahle Unterhalt für die Kinder nach D´dorfer Tabelle, die Hälfte für Schule und Kindergarten, Krankenkasse usw. und z.Z. ... Ich zahle z.Z. keinen Trennungs- oder Ehegattenunterhalt. ... Fragen dazu: 1.Inwieweit muss ich bei der Konstellation „Alter der Kinder" und „Beruf der Mutter" generell Betreuungsunterhalt an meine Frau zahlen?
§1579 Nr.2 BGB – Auswahl des richtigen Zeitpunkts für juristische Schritte
vom 29.4.2010 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mir sind die Anhaltspunkte einer verfestigten Beziehung gem. § 1579 Nr. 2 BGB bekannt. ... Sachverhaltes einer schnellen Verfestigung daher meine Frage, wann der bestmögliche Zeitpunkt ist, hinsichtlich meiner Ansprüche auf weitere Anpassung/Aufhebung des Ehegattenunterhaltes gem. § 1579 Nr. 2 BGB juristisch aktiv zu werden, um den Ehegattenunterhalt nicht zu lange zu zahlen und ob die bereits jetzt abgeschlossene Unterhaltsanpassung aufgrund der wirtschaftlichen Vorteile des Zusammenlebens irgendwelche positiven/negativen Auswirkungen* bei diesem Verfahren hat? ... Negativ könnte vielleicht sein, dass die erste Anpassung des Ehegattenunterhalts irgendwelche Einflüsse auf die spätere Kürzung/Aufhebung beim Vorliegen einer verfestigten Beziehung hat?
Unterhaltszahlung - Scheidungsvereinbarung
vom 1.3.2010 50 € Historischer Preis
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Weiter wurde vereinbart: "...die Beteiligten verzichten wechselseitig auf nachehelichen Ehegattenunterhalt, und zwar für alle denkbaren Fälle, auch für den Fall der Not...dieser Verzicht ist für die Kindsmutter aber nur insoweit und solange bindend, soweit keines der beiden ehegemeinschaftlichen Kinder den derzeitigen gewöhnlichen Aufenthalt beim Kindsvater ändert und nicht bei der Mutter wohnt...bei einem Wechsel eines Kindes oder beider Kinder gelten dann unabhängig von den vorgegangenen Regelungen die gesetzlichen Vorschriften, sowie die Leitlinien der jeweils zuständigen OLGe. der Verzicht des Kindsvaters gilt ausnahmslos...."
Ehegattenunterhalt wegen Erwerbsunfähigkeit
vom 6.12.2008 30 € Historischer Preis
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Hallo, meine Ex-Frau (ständig getrennt seit 1/2002, geschieden 1/2007) bekommt von mir Unterhalt. 2002 durch Anwalt berechnet nach damaliger Gehaltsstruktur beider, dannach individuell von mir angepaßt an die wirtschaftlichen Einbrüche meiner Selbstständigkeit ab 2004). Meine Tochter (geb. 92) war und ist in den Unterhaltszahlungen ebenfalls berücksichtigt und enthalten. Für meine Steuererklärungen habe ich jeweils gerechnet: Gesamtzahlung - Unterhalt Tochter nach Düsseldorfer Tabelle = Unterhalt Ex-Ehefrau.
Regelung nachträglicher Unterhalt im Ehevertrag
vom 17.5.2008 50 € Historischer Preis
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Jedoch soll sich abweichend von §1578 Abs. 1 S.1 BGB das Maß des Unterhalts nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen, sondern der beruflichen Ausbildung oder Stellung des unterhaltsberechtigten Ehegatten bemessen. Der Aufstockungsanspruch des § 1573 Abs.2 BGB wird ausgeschlossen. In jedem Fall wird wechselseitig auf Ehegattenunterhalt nach Ablauf von 5 Jahren ab Rechtskraft der Scheidung verzichtet und der Verzicht angenommen.
Unterhalt trotz Zusammenleben der Ex-Frau mit neuem Lebenspartner?
vom 13.7.2006 25 € Historischer Preis
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Zur Zeit zahle ich Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Von meinem restlichen Einkommen zahle ich 3/7 (abzüglich ihrem nach Differenzmethode angerechneten Gehalt) als Ehegattenunterhalt. ... Einer Nachbarin wurde der Ehegattenunterhalt um 100% gekürzt, weil Ihre neue Lebenspartnerin zu ihr gezogen ist!!!
Unterhaltsvergleich anfechtbar?
vom 26.5.2006 75 € Historischer Preis
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Hauptgrund hierfür ist das noch immer nicht der Ehegattenunterhalt und auch der nacheheliche Unterhalt geklärt sind, meine Frau PKH bekommt und das ganze Verfahren als Verbundverfahren geführt wird. ... Eine Hochrechnung der aktuellen Zahlen für 2006 ergibt ein ähnliches Einkommen wie 2005, also etwa 40000,- Euro. ... Kurzum: Wenn ich diese Beträge weiterhin zahle, fahre ich mit Vollgas in den Konkurs.
Einigung über Unterhalt getroffen - erwarten mich noch weitere Forderungen?
vom 12.3.2005 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
hallo, meine situation sieht so aus : männl. 36, seit 14 Jahren verheiratet.1 kind 13 jahre alt trennung im mai 2005. mein. netto verdienst 3700,- euro mit godwill tantieme vereinbarung mündlich. meine frau selbstständig reitlehrerin ,37,nettoverdienst 700 € es liegt eine von uns beiden unterzeichnete unterhaltseinigung vor. 1200,-€ + ein auto im wert von 18.000,- euro sowie 2/7 der god will tantieme...sowie gesetzliche rentenausgleichszahlungen. kein vermögen welche unterhaltsansprüche erwarten mich darüber hinaus und was kann ich gegen den ehegattenunterhalt tun...für meinen sohn zahle ich natürlich!