Wohnvorteil bei der Berechnung des Eheunterhalts
vom 9.1.2025
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Mir gehören 25% des Hauses (Bruchteilseigentum), 25% meiner Ex-Partnerin, 50% den Ex-Schwiegereltern. - Ich zahle keine Miete für die gesamte Wohnung. ... Für die 5%, die meine Wohnung meinen Eigenanteil überschreitet, zahle ich aber eine Miete. - Für den objektiven Wohnvorteil wurden mal 1000 EURO angenommen. Da bei einer fiktiven Vermietung aber nur 50% effektiv an meine Ex-Partnerin und mir gezahlt werden würde, wurden 500 EURO als Wohnvorteil eingerechnet. - Meine Ex-Partnerin bekommt aber aktuell entsprechend ihrem Eigentumsanteil von den 75% der vermieteten Fläche Mieteinnahmen, also ein-drittel der Mieteinnahmen.