Guten Tag, folgende kurze Frage zur Rechtslage in Deutschland: Ein Fahrer mit Wohnsitz in der Schweiz und entsprechend CH-Führerschein begeht in CH ein Verkehrsdelikt (weltweit das erste "aktenkundige" Vergehen), weswegen die Schweiz ein 3-monatiges Fahrverbot verhängen möchte. ... Während dieses Verfahrens in der Schweiz kann er seinen CH-Führerschein behalten. ... Führerschein zunächst erhalten wird, - nach Abschluss des Verfahrens die Schweiz an Deutschland entsprechend berichten wird und - das schlimmste, was er in Deutschland nach für ihn negativem Verfahrensausgang in CH zu befürchten hat, eine MPU ist, da Deutschland evtl. meinen könnte, dass dieser Fahrer nach dem CH-Delikt nicht zur Führung eines Kfz in der Lage ist?