Hallo,
Ich wurde vor ca 13 Jahren mit Fahrrad angehalten und hatte leider 2,2' :/
Ich habe dadurch eine Sperre bekommen den Führerschein zu machen.
(Ich war noch nie im besitz eines Führerscheins.
Jetzt lebe seit 6 Jahren in der Schweiz und habe den jetzt hier legal gemacht, darf allerdings nicht in Deutschland fahren, würde mir an der Grenze mitgeteilt.
Meine Frage ist, was ich machen kann um den auch anerkennen zu lassen.
Möchte eventuell zurück ziehen, nur ohne Führerschein wäre das ein Niederschlag.
Muss ich nach der Zeit noch eine MPU machen oder ist die verjährt.
Ich habe mir auch in der Zeit nichts mehr zu Schulden kommen lassen.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Aufgrund der Promillezahl von mehr als 1,6 (Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern) droht Ihnen eine MPU. Die Promillezahl führt dazu, dass die Fahrerlaubnisbehörde daran zweifelt, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind - erst die Vorlage eines für Sie positiven MPU-Gutachtens räumt diese Zweifel aus. Eine Verjährung ist insofern nicht eingetreten.
Um mit dem Schweizer Führerausweis in Deutschland fahren zu dürfen, müssen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen, dass diese Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt wird.
Eine abschließende Beurteilung ist erst in Kenntnis aller Details möglich, insbesondere ist Einsicht in Ihre Fahrerlaubnisakte zu nehmen.