von Rechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser
Abmahnung wg. veralteter Widerrufsbelehrung" Nun zur eigentlichen Sache: ich wurde gleich 2 mal abgemahnt, wegen veralteter Widerrufsbelehrung. ... Folgende Gründe sprechen für mich dagegen: -diese angemahnten Angebote sind seit über 1 Jahr garnicht mehr aktiv bei ebay -diesen ebay Shop gibt es ebenso lange nicht mehr -Artikel werden seit dieser Zeit prinzipiell auch nicht mehr angeboten -es handelt sich hier um beendete Angebote, auf die ich keinen Einfluss mehr habe, die aber offensichtlich über Suchmaschinen noch aufzufinden sind, jedoch aber nicht mehr kaufbar sind -Gewerbe wurde seit derselben Zeit abgemeldet http://www.ebay.de/itm/DS-STYLISCHE-HELLO-KITTY-TASCHE-HANDTASCHE-UMHAENGETASCHE-/121003134123 und http://www.ebay.de/itm/HELLO-KITTY-HANDTASCHE-UMHAENGETASCHE-/121003134123 es kann doch nicht sein, das im Nachhinein beendete Angebote, auf die man keinen Zugriff mehr hat, abgemahnt werden können ???