Inkassoforderung - Abtretungserklärung i.O.?
vom 16.9.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
Hallo, ein Inkassounternehmen macht jetzt eine in 2014 durch einen VB titulierte Forderung geltend, die vom ursprünglichen Gläubiger an die X-VerwaltungsGmbH 2023 verkauft wurde. Der Titel ist i.O. und wurde auch seinerzeit zugestellt, wie sich aus der beim AG angeforderten Kopie ergibt. ... Dass der ursprüngliche Gläubiger in den vergangenen 10 Jahren zur Begleichung der Forderung aufgefordert hätte, ist nicht erinnerlich.