Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Solange jetzt keine Abgabe an das Gericht beantragt wird und Sie ordnungsgemäß Widerspruch eingelegt haben, wird in der Tat erst einmal gar nichts passieren.
Normalerweise sind in solchen Fällen allermeistens derartige Ansprüche bereits durch ein außergerichtliches Rechtsanwaltsschreiben abzuwehren.
In Ihrem Fall wäre allerdings die Frage, ob Sie nicht in irgendeiner Form durch Ihre Äußerung bereits das Bestehen des Anspruchs eingeräumt haben.
Ich bin allerdings dennoch der Auffassung, dass es erfahrungsgemäß sehr schwer werden würde, dass der Anspruch gegen Sie erfolgreich vor Gericht geltend gemacht werden könnte.
Gerne kann ich Ihnen auch ein Angebot für ein außergerichtliches Schreiben zur Abwehr des Anspruchs unterbreiten. In der derzeitigen Situation wäre es aber vermutlich erst einmal sinnvoller abzuwarten was passiert und sich dann gegebenenfalls gegen die Ansprüche zu verteidigen, wenn diese dann gerichtlich geltend gemacht werden.
Auch wenn das wahrscheinlich eine unbefriedigende Antwort für Sie ist, ist es wahrscheinlich am einfachsten und billigsten erst einmal abzuwarten und sich dann zu äußern, falls es im Verfahrensablauf erforderlich ist. Wenn die Ansprüche nun nicht weiter verfolgt werden, dann droht Ihnen aber keine Pflicht zur Zahlung.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
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Danke für ihre Antwort,
Ich werde wohl abwarten müssen wie sich das Inkassounternehmen nach meinem Wiederspruch verhält?
Ich hoffe nicht das sie vor Gericht gehen werden,allerdings hatte ich vor zig Jahren schon mit so einer ähnlichen Sache zu tun und damals hat das Gericht zu meinen Gunsten entscheiden.
Dennoch würde ich gerne auf ihr Angebot zurückkommen falls die Sache in die falsche Richtung laufen sollte.
Vermutlich wird es dann aber nicht mehr mit nur einem Schreiben getan sein?
Wie gesagt,meine Rechtsschutzversicherung meinte auch das in der regel bei soetwas nicht viel rum kommt,war aber erstaunt das dieses Inkasso wirklich den Gerichtlichen Mahnbescheid beantragt hat.
Sie meinte auch das es davon abhängt ob der Vertrag überhaupt zustande kam,den wenn dies wirklich 2005 geschehen sein sollte dann könnte es unter Umständen sein das sie mich nicht vertreten können da zu dieser Zeit kein Rechtsschutz bestand.
Trotzdem vorerst Danke für ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne stehe ich Ihnen für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung.
Aber in der Tat sollten Sie jetzt erst einmal abwarten. Bei einem Streitwert von 600 Euro ist auch Ihr Kostenrisiko überschaubar.
Wie gesagt, ich denke auch, dass Ihre Chancen diese Sache zu gewinnen eher gut stehen.
Mit freundlichen Grüßen