Inkassoforderung - Abtretungserklärung i.O.?
vom 16.9.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
Hallo, ein Inkassounternehmen macht jetzt eine in 2014 durch einen VB titulierte Forderung geltend, die vom ursprünglichen Gläubiger an die X-VerwaltungsGmbH 2023 verkauft wurde. Der Titel ist i.O. und wurde auch seinerzeit zugestellt, wie sich aus der beim AG angeforderten Kopie ergibt. Die Forderung ist demnach auch nicht verjährt.