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Zwangshypothek seit

| 19. Dezember 2020 14:27 |
Preis: 50,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Zusammenfassung

Inkassoforderung und Zwangssicherungshypothek

Seit 1998 zahle ich an ein Inkassounternehmen. Die Forderung damals 9700 DM. Nun habe ich inzwischen 12000 Euro bezahlt und mich nun entschlossen die Zahlungen einzustellen. Nun kam das Schreiben des Inkasso Unternehmens das die Forderung immer noch 3700 Euro bertrage und wenn ich nicht weiter bezahle die Zwangshypothek die wohl im Grundbuch laut Inkasso eingetragen sein soll vollstreckt wird.
FRAGE was kann ich tun um aUS dieser Situation heraus zu kommen

19. Dezember 2020 | 16:20

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Soweit eine Zwangssicherhypothek besteht, ist davon auszugehen, dass auch ein vollstreckbarer Titel vorhanden ist. Soweit SIe sich weigern, weitere Zahlungen vorzunehmen droht insoweit eine Vollstreckung.

2. Als nächsten Schritt fordern Sie einen unbeglaubigten Grundbuchauszug an, um zu prüfen, ob tatsächlich eine Zwangssicherhypothek eingetragen ist.

Parallel fordern Sie eine Forderungsaufstellung an, bei der SIe zunächst Ihre Zahlungen prüfen. Sicherlich wird das Inkassounternehmen Zinsen und Kosten ausweisen. Diese sind hinsichtlich des Zinssatz und in Bezug auf die Koszen auf deren Berechtigung zu überprüfen.

Soweit die Forderung überhöht ist, fordern SIe eine Korrektur der Forderungsaufstellung. Schließlich ist dann eine abschließende Vereinbarung zu treffen, dass die Forderung mit einer Abschlusszahlung ode genau festgelegten Raten dann erledigt ist. Das Inkassounternehmen hat kein gesteigertes Interesse eine Forderungssache zu erledigen, solange regelmäßige Zahlungen erfolgen.
Insoweit rate ich für die Verhandlungen mit dem Inkassounternehmen einen Rechtsanwalt hinzuziehen, damit die Forderungssache zeitnah ein Ende findet.

Gerne stehe ich hierfür zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Bewertung des Fragestellers 19. Dezember 2020 | 18:20

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Danke für die schnelle und sehr kompetente Antwort. Ich werde die von Ihnen sehr nachvollziehbaren Schritte zur Regelung der Angelegenheit abarbeiten. Ich wünsche Ihnen eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 19. Dezember 2020
5/5,0

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