Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Soweit eine Zwangssicherhypothek besteht, ist davon auszugehen, dass auch ein vollstreckbarer Titel vorhanden ist. Soweit SIe sich weigern, weitere Zahlungen vorzunehmen droht insoweit eine Vollstreckung.
2. Als nächsten Schritt fordern Sie einen unbeglaubigten Grundbuchauszug an, um zu prüfen, ob tatsächlich eine Zwangssicherhypothek eingetragen ist.
Parallel fordern Sie eine Forderungsaufstellung an, bei der SIe zunächst Ihre Zahlungen prüfen. Sicherlich wird das Inkassounternehmen Zinsen und Kosten ausweisen. Diese sind hinsichtlich des Zinssatz und in Bezug auf die Koszen auf deren Berechtigung zu überprüfen.
Soweit die Forderung überhöht ist, fordern SIe eine Korrektur der Forderungsaufstellung. Schließlich ist dann eine abschließende Vereinbarung zu treffen, dass die Forderung mit einer Abschlusszahlung ode genau festgelegten Raten dann erledigt ist. Das Inkassounternehmen hat kein gesteigertes Interesse eine Forderungssache zu erledigen, solange regelmäßige Zahlungen erfolgen.
Insoweit rate ich für die Verhandlungen mit dem Inkassounternehmen einen Rechtsanwalt hinzuziehen, damit die Forderungssache zeitnah ein Ende findet.
Gerne stehe ich hierfür zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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