Organisation und Durchführung einer einmaligen Reise für Kunden (B2C)
vom 25.3.2025
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Katharina Larverseder / München
Vom Flugtransfer, Hotel bis hin zu etwaigen Eintrittskarten und Ausflügen. ... Da wir zumindest eine Entschädigung für unsere Aufwendungen benötigen, würde von jedem Teilnehmer ein Serviceaufschlag verlangt werden, auch wenn wir die Reise nicht relevant monetarisieren werden und es als „Kundenbindung" sehen. ... Absicherung der Reise durch Versicherung bei Insolvenz oder Nicht-Durchführung).