Sehr geehrte Fragestellerin,
die Frage kann erst nach Beantwortung folgender Rückfragen ( über die Nachfragefunktion) abschliessend beantwortet werden:
1. SIE dürften die Reise storniert haben, es war also KEINE Coronabedingte Stornierung des
Reiseveranstalters/v. Singapore Air?
2. hatten Sie schon eruiert, ob der Reiseveranstalter "durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen etwas erworbten hat, also der Flug anderweitig verkauft wurde?
3. War denn die 50 % Einbehaltung des Flugpreises dem Umstand geschuldet, dass Flugscheine
eh " ab Ausstellung mit mindestes 350.00 Euro Stornokosten belastet" werden lt der AGB. Wie teuer war denn der Flug(-Anteil) der Reise?
Die kompletten AGB müssten Sie auch zur Verfügung (als Anhang) stellen.
MfG DrWinkelmann
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann
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Hallo,
zu 1. Ja, ich musste die Reise aus privaten Gründen stornieren.
zu 2. Die Reise hat mittlerweile stattgefunden. Mindestens der Rückflug war ausgebucht. Beim Hinflug kann ich es nicht hundertprozentig sagen
zu 3.
Rechnung 1: Vermittlungsleistung Flug 1.029 €, Übernachtung, Verpflegung und Tauchpaket 1.690,00 €
Rechnung 2 (Rückflug wurde umgebucht, Abfahrt ein Tag eher - durch Streichung des eigentlich gebuchten Fluges durch Fluglinie): Gutschrift für 1 Übernachtung weniger -62,00 €, Aufpreis nach Umbuchung 295,00 €
Rechnung 3 (Stornorechnung): 50 % Stornogebühren Vermittlungsleistung Flug 662,00 €, 25 % Stornogebühren Hotel... 405,00 €
Die Flugtickets waren laut Reisebüro schon ausgestellt. Ich hatte aber trotz vollständiger Begleichung der beiden Rechnungen 1 und 2 noch keine Unterlagen erhalten. Auf der Webseite von Singapore Airlines habe ichkeinen Hinweis auf die Höhe der Stornogebühren gefunden.
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:
aa) Bei Stornierung einer Pauschalreise ( Flug, Hotel, Transfer ) fallen nach Abschluss des Reisevertrages folgende Stornogebühren an:
- bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 Prozent
+
„Flugscheine werden ab Ausstellung mit mindestens 350.00 Euro Stornokosten..."
sind hier die relevanten AGB.
Rechnung 3 (Stornorechnung): 50 % Stornogebühren Vermittlungsleistung Flug 662,00 € ist daher unzulässig.
25 % von 1.029 €+295,00 € (Aufpreis nach Umbuchung)= 1.324 €
100 % = 1.324 €
25 % = 331 €
Es waren somit „mindestens 350.00 Euro Stornokosten" gerechtfertigt.
662,00 € - 350 € = 312 € würde ich an Ihrer Stelle einklagen mit einem Anwalt vor Ort
Mit freundlichen Grüßen Dr. Aljoscha Winkelmann (RA)