Schon im Vorfeld wurde – wieder mir persönlich via E-Mail – vom Vermieter mitgeteilt, dass er anlässlich und im Anschluss an die Rohrarbeiten im Gemäuer das Badezimmer in meiner Wohnung renovieren, d.h. im Prinzip ein komplett neues Bad einbauen lassen wolle. ... Darüber hinaus wurde mir mitgeteilt, dass das Eigentum an der Wohnung bereits seit Januar diesen Jahres „im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge" vom ursprünglichen Vermieter auf dessen Enkel übergegangen sei. ... Ist zu raten, den Mietzins für den Monat September, wenngleich ich gem. § 536 I BGB davon befreit sein sollte, dennoch zunächst zu entrichten, um eine andernfalls denkbare unwirksame fristlose Kündigung zu vermeiden?