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18 Ergebnisse für wohnung mieterin vermietung mutter

Kündigung eines Mietvertrages durch den Vermieter
vom 26.2.2019 50 € Historischer Preis
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Wir bewohnen unser 3-Familienhaus wie folgt: Erdgeschoss (110 qm): meine Mutter ( Miesbrauchrecht und Vermieter gem. Mietvertrag mit der Mieterin) Erste Etage (110qm): Tochter (Besitzer und Bevollmächtigte für meine Mutter) Zweite Etage (86 qm): Mieterin Meine Mutter ist xxxx Jahre alt, sehr rüstig und fit, und möchte vom Erdgeschoss in die kleinere Wohnung in der 2. ... Welche Fristen gelten, auch für eine eventuelle neue Vermietung dieser Wohnung falls meine Mutter irgendwann die Treppen nicht mehr steigen kann.
Mietbeendigung mit Kostenübernahme
vom 22.10.2014 68 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Vorgeschichte: Vermietung einer Wohnung in einem Haus durch meinen Vater. ... Juni 3014 Im Juni sind die aktuellen Mieter aus ihrer Wohnung ausgezogen. ... Mitte August findet die Mieterin angeblich wieder Wanzen in der Wohnung (Diesmal in der Küche... ein eher ungewöhnlicher Ort für Wanzen) und teilt dies mit.
Mietvertrag bei zwei Eigentümern und zwei Wohneinheiten
vom 5.8.2013 50 € Historischer Preis
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Gemeinsam mit meiner Mutter gehört mir ein Zweifamilienhaus. ... Meine Mutter ist inzwischen der Meinung, dass sie mit meiner Mieterin (Käuferin) nicht Wand an Wand leben möchte. ... Er ist ja mit ihrem Wissen geschlossen worden und betrifft ja auch nicht ihren Bereich des Hauses, sondern meine Wohnung.
Unwirksame Eigenbedarfskündigung wegen fehlerhafter Vertretungsvollmacht
vom 31.1.2013 35 € Historischer Preis
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Guten Tag, ich habe in einer Eigentümergemeinschaft eine Mietwohnung zusammen mit meiner Mutter und meiner Schwester. ... Vielmehr ergibt sich aus der Vollmacht, dass diese lediglich für Fragen der Vermietung der genannten Wohnung greifen soll. ... Er ist berechtigt verbindliche Erklärungen abzugeben, dies gilt im Besonderen in Fragen der Vermietung der oben genannten Wohnung".
Eigenbedarfskündigung von Wohn- & Geschäftsraum
vom 25.8.2012 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
guten abend, wir besitzen bereits ein neues, großes haus und möchten ein weiteres, in gleicher größe, dazukaufen. wir planen unser jetziges haus zu vermieten und in das neue haus einzuziehen. das dazukommende haus ist seit 18 jahren an eine alleinerziehende mutter vermietet. weiterhin nutzt die mieterin das haus auch für ihre praxis. die frage ist, können wir überhaupt eigenbedarf geltent machen da bei uns nicht die notwendigkeit des einzuges besteht, sondern es ein reines ´luxusproblem´ ist. falls wir keinen eigenbedarf geltent machen können, wie können wir das objekt für uns nutzen bzw. wie können wir kündigen und welche fristen werden dort greifen. herzlichen dank
Mietrecht- Wie kündige ich Mietvertrag nach über 10 Jahren wirksam?
vom 30.12.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Da meine Mutter kürzlich gestorben ist, kümmere ich mich nun um diese Angelegenheiten und habe zu meinem Entsetzen feststellen müssen, dass zwischen den monatlichen Raten an Verwaltungs- und Sanierungskosten und den Mieteinnahmen ein erhebliches Defizit besteht. ... Auch wg. der aktuellen Erhöhung von 45.- hat die Mieterin mir am Tel. schon angedeutet, ich dürfe nur max. 20% in 3 Jahren erhöhen!
Hundehaltung und Ärger mit Vermieter
vom 16.5.2010 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Damals hatten wir 2 Katzen und 2 Kaninchen und wir wohnten zu 4. in der Mietwohnung, da ich (mutter) sich etwas Geld dazuverdienen wollte, wollte ich Hundesitting machen bei uns zu Hause, habe das auch ehrlich dem Vermieter gemeldet, aber er fanden das natürlich nicht so toll und meinten auch das sie keine Tierpanison wären. ... Nun ist es so, das die Übermieter in der Zwischenzeit, kurz nach der absage für uns einige wochen später und dem jetzigen Zeitpunkt auch einen Hund haben, der sogar öfter bellt, es sind nun zwei Hunde hier im Hause. wir haben uns nun doch einen Hund zugelegt, einen kleinen Welpen, der aber auch später nicht viel größer werden wird und ruhig ist und nicht bellt. wir wissen, das dies nicht ok ist, da sie es ja nicht darf und die Vermietung sie gewarnt hatte,dennoch wollen wir gleichberechtigung, da es nun zwei Hunde gibt und der über ihr auch nicht zu lange her, das es nicht ok und fair wäre, das zwei erlaubt werden und der dritte nicht, da es nur einen bestimmzen Grund geben muss, das dies so ist. der grund damals war ja erst thema sitting, das haben wir auf eis gelegt, kanns auch belegen, das es unser hund ist und zweitens wegen der anzahl der tiere, die ja nun so nicht mehr gegeben ist. Anderseits trauen wir uns nun natürlich nicht, der Vermietung nun mitzuteilen, das wir nun einen Hund in der WHG haben, da wir ja noch vom letzten Brief gewarnt und gestraft sind und dann erst recht Angst haben, das sie spitz werden und sofort die Kündigung aussprechen.
Mieter zahlt Nebenkosten nicht
vom 25.12.2009 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, Vermietung einer 2,5- Zimmer-Wohnung seit 2004 an eine alleinerziehende Mutter, zum Zeitpunkt der Anmietung wurde die Miete vom Sozialamt bezahlt. ... Mieterin hat die Ableseprotokolle unterschrieben. ... Übrigens hat die Mieterin nun zum 28.02.2010 gekündigt!
Terrasse darf nun doch nicht genutzt werden
vom 12.10.2009 20 € Historischer Preis
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Über meinen Eltern wohnt die Mutter der Vermieterin, die nun 2jahre alleine in diesem haus wohnte, und anscheinend auch weiterhin gerne alleine dort wohnen würde (sie wurde vorher aus 3 wohnungen geworfen, da sie sich mit jedem anlegte!!). ... Die Terrasse steht im Vertrag drin und erstreckt sich über die gesamt Länge der Wohnung. ... Außer evtl die Mutter der VM wenn sie zum Balkon runter schaut.
Untervermietung: Vertragsgestaltung
vom 26.9.2009 35 € Historischer Preis
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Diese beiden Zimmer und das Bad sind aber nicht von meinem restlichen Wohnraum getrennt, d. h. keine separate Wohnung. ... Frau oder Mutter mit Kleinkind) nicht leisten. ... B. einer Mutter mit Kind nicht einfach kündigen kann?)!
Schäden nach Auszug der Mietwohnung -kein Mietvertrag-
vom 26.8.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nach 20 Jahren Vermietung nun zum ersten mal Ärger. Von mir wurde in 2008 eine 1-Zimmer-Wohnung vermietet, und der Mieter ist nun nach 12 Monaten unerwartet wieder ausgezogen. ... Nun das Problem: Es wurde ein mündlicher Mietvertrag geschlossen auch im Beisein der Mutter der Mieterin, den ich per Mail nochmals schriftlich festgehalten habe.
Wohnungskündigung bei zwei Mietern
vom 5.11.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Beide waren zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrages noch Minderjährig so dass anstelle der beiden, jeweils der Vater für den Mieter, sowie die Mutter für die minderjährige Mieterin unterzeichnet haben. ... Nach dieser Zeit ist eine Vermietung wegen des geringen Interesses sehr schwierig. Meine Frage ist nun: Besteht der Mietvertrag mit der Mutter der Mieterin weiter weil „sie“ mir bisher weder mündlich noch schriftlich gekündigt hat, oder gilt die Kündigung des Vaters des Studenten auch für die Mutter der Studentin ?
Sachbeschädigung am Mietobjekt
vom 30.8.2007 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In dem vermieteten Endhaus wohnt eine alleinerziehende Mutter mit ihren drei Kindern. Die Mutter ist berufstätig bis 16.00 Uhr und bis dahin sind sich die zwei kleineren Kinder selbst überlassen. ... Wir haben mit der Mieterin noch nicht gesprochen, da wir befürchten, daß sie sich wieder an den Mieterbund wendet.
Ausschluss von §573a im Mietvertrag
vom 29.7.2007 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Meine Mutter hat als Vermieterin, am 01.09.2003, einen Mietvertrag mit einer Mieterin im selbst bewohnten 2 Familienhaus abgeschlossen. Die Mieterin hat damals im verwendeten Einheitsmietvertrag unter Zusatzvereinbarungen den folgenden Vermerk gemacht: "§573a soll nicht gelten, stattdessen die normalen Kündigungsvorschriften für Mietwohnungen." In Unkenntnis des Paragraphen hat meine Mutter unterschrieben!
Kündigung einer Einliegerwohnung
vom 12.10.2006 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Meine Mutter bewohnt z.Zt. eine Wohnung in unserem Haus. ... Aus Altersgründen wird meine Mutter demnächst zu uns ziehen, mit einer Vermietung ihrer Wohnung ist zunächst nicht zu rechnen, da umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen nötig sind. ... Die Mieterin hat im übrigen selbst den Wunsch geäußert auszuziehen, wenn meine Mutter nicht mehr im Haus wohnt.
absetzen von renovierungskosten - eigennutzung
vom 23.10.2005 30 € Historischer Preis
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Ich bin seit 1993 Eigentümerin einer 3-Zimmerwohnung in Bad Homburg, die meine Mutter gemietet hat. Mein Mutter (Mieterin) ist Demenzkrank und im September 2004 (nach einem längeren Krankenhausaufenthalt) in Altenpflegeheim nach Frankfurt umgezogen. ... Als sich herausstellte, dass meine Mutter nicht mehr in die Wohnung nach Bad Homburg zurückkehren würde, habe ich mich entschieden, selbst in die Wohnung einzuziehen.