Guten Tag, ich habe vor ca. 8 wochen ein objekt im rahmen der zv ersteigert. in diesem objekt befindet sich ein spielcasino mit automaten. ein mietvertrag zwischen dem zwangsverwalter und dem casinobetreiber wurde in der zwangsverwaltung wegen mietrückstänen gekündigt, es wurde zwar widerspruch eingelegt aber im lg wurde die kündigung wohl bestätigt. der damalige betreiber hatte nun einen strohmann dazwischen gesetzt, der nun das casino weiterhin betrieb und ein nutzungsentgeld, also keine miete, an den zv verwalter bezahlte. aufgrund dessen wurde von einer räumung abgesehen. im rahmen des zuschlagbeschlusses hatte ich dem nutzer ordentlich gekündigt bzw aufgefordert das casino zu räumen;(mit allen feinheiten und androhungen auf schadensersatz etc....) der strohmann teilte uns mit, dass er von seinem rücktrittsrecht als geschäftsführer in der casinobetreibergesllschaft gebrauch machen möchte, und dass der alte betreiber bzw dessen frau wieder unser ansprechpartner sei. dieser teilte uns mit, dass es ihm nicht möglich sei, die räume binnen 14 tage zu räumen, diese frist wurde von uns abermals um 14 tage verlängert, darauf erhielt ich ein schreiben seines anwalts, dass sein mandant bemüht sei zu räumen aber wiederum eine woche benötigte. schließlich einigten wir auf einen termin, nämlich den 14.11; zu diesem zeitpunkt warem lediglich die automaten entfernt, jedoch noch die bartheke, zwei billardplatten und sonstiges zubehör in den räumen; ich bzw. der von mir beauftragte sachvesrändigte lehnte die schlüsselannahme ab; (aus angst, er würde dann mit beschwerden kommen, dass sachen aus den räumen geklaut oder beschädigt wurden); die frist wurde sodann wieder um eine woche verlängert; gestern erhielt ich wieder einen anruf, nämlich dass ermind. noch 8 tage benötigt; so langsam verliere ich die geduld, dies ganze macht er nur deshalb um mir zu schädigen, denn er wiss dass ich selbst das casino betreiben will, und dies die besten monate sind.... kann ich jetzt das objekt selbst räumen und die gegenstände einlagern ?