Fehler bei Zählerstand
vom 21.8.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Kann meine Vermieterin (Eigentümerin) das auf mich als Mieterin umlegen ? ... Und ist es überhaupt rechtens seitens der Hausverwaltung noch für das Jahr 2022 nachzufordern? ... Für das Jahr 2023 haben wir Mieter noch keine Nebenkosten Abrechnung erhalten.