Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
zunächst einmal weise ich darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.
Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Regelung in Ihrem Mietvertrag, dass sich sowohl Miete als auch Betriebskostenvorschuss bei Einzug einer weiteren Person erhöhen grundsätzlich zulässig ist.
Dies ergibt sich aus § 553 BGB
.
Wenn also Ihr Freund tatsächlich bei Ihnen eingezogen wäre, dann könnte die Vermieterin (auch rückwirkend) eine höhere Miete und auch einen höheren Betriebskostenvorschuss verlangen.
Die Tatsache, dass Ihr Freund nicht bei Ihnen gemeldet ist, ist kein zwingender Beweis dafür, das er nicht bei Ihnen wohnt.
Allerdings ist dies durchaus ein Indiz dafür, dass es nicht so ist.
Festzustellen ist außerdem, dass Ihr Freund Sie selbstverständlich (auch mietrechtlich) so oft er möchte (auch über Nacht) besuchen kann ohne als Bewohner Ihrer Wohnung zu gelten.
Allein die Tatsache, dass Ihr Freund sehr häufig bei Ihnen zu Besuch ist, rechtfertig meiner Ansicht nach noch nicht die Vermutung, dass er in die Wohnung mit eingezogen ist.
Rechtlich ist hier wie folgt zu trennen:
1. Strafrecht
Die Vermieterin droht Ihnen mit einer Strafanzeige wegen Betruges.
Wenn man annimmt, die Behauptungen der Vermieterin Ihr Freund wäre mit in die Wohnung eingezogen wäre richtig, dürfte hier tatsächlich ein strafrechtlich relevanter Betrug vorliegen.
Aber: Die Staatsanwaltschaft müsste, um eine Verurteilung zu erreichen zweifelsfrei beweisen, dass Ihr Freund tatsächlich dauerhaft bei Ihnen eingezogen ist und dass Sie dies der Vermieterin in der Absicht verschwiegen haben, weniger Miete zahlen zu müssen.
Dies dürfte nur schwer bis gar nicht möglich sein.
Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ein solches Verfahren spätestens dann einstellen würde, wenn sie erfährt, dass Ihr Freund nach wie vor in seiner eigenen Wohnung lebt und dort auch gemeldet ist.
Dann käme es erst gar nicht zu einem strafrechtlichen Gerichtsverfahren.
Voraussetzung wäre natürlich, dass die Vermieterin überhaupt eine Strafanzeige erstattet, da ihr dies letztlich überhaupt nicht bringt.
2. Zivilrecht
Hier geht es um die Nachzahlungs- und künftigen Mehrzahlungsansprüche der Vermieterin.
Wie bereits gesagt, hätte die Vermieterin sowohl einen Nachzahlungsanspruch als auch künftig einen höheren Zahlungsanspruch, wenn die Behauptung Ihr Freund wohne bei Ihnen stimmt.
Wenn die Vermieterin diese vermeintlichen Ansprüche gerichtlich geltend machen würde, dann müsste sie beweisen, dass Ihr Freund tatsächlich quasi wie ein zweiter Mieter bei Ihnen wohnt.
Dieser Beweis wäre theoretisch durch Zeugenaussagen von Nachbarn möglich, wobei diese auch zumindest sinngemäß aussagen müssten, dass sie mitbekommen haben, dass Ihr Freund faktisch immer bei Ihnen wohnt.
Insofern sehe ich auch hier insgesamt recht schlechte Chancen für die Vermieterin, ihre Forderung durchzusetzen.
3. Handlungsempfehlung
Bezüglich einer eventuellen Strafanzeige bleibt Ihnen letztlich nur abzuwarten, ob diese tatsächlich seitens der Vermieterin gestellt wird. Ich gehe allerdings davon aus, dass Sie hier nichts zu befürchten haben (s.o.)
Bezüglich der Zahlungsansprüche würde ich empfehlen, der Vermieterin noch einmal ausdrücklich schriftlich mitzuteilen, dass Ihr Freund weder zur Zeit noch vorher bei Ihnen eingezogen ist und Sie deshalb auch nur die für eine Person vereinbarte Miete und den entsprechenden Betriebskostenvorschuss zahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Bade, Rechtsanwalt
Vielen dank für die Antwort.
Jedoch kann doch kein Nachbar bezeugen das mein Freund hier wohnt. Denn dann müssten diese ja schon nachts am fenster warten wenn er wieder nach Hause fährt.
Haben Sie sonst noch Tipps meine position zu untermauern?
LG aus dem Sauerland
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Formulierung bezüglich der am Fenster stehenden Nachbarn trifft genau den Kern gern dessen, was ich mit der Beweislast auf Seiten Ihrer Vermieterin meinte.
Sie wird nicht beweisen können, dass Ihr Freund bei Ihnen eingezogen ist.
Untermauern könnten Sie Ihre Position unter anderem mit der Meldebescheinigung Ihres Freundes und unter Umständen mit Zeugenaussagen von Nachbarn Ihres Freundes.
Dabei sollten Sie sich allerdings zuvor sicher sein, was diese aussagen werden.
Sollte Ihre Vermieterin Sie tatsächlich zivilrechtlich verklagen rate ich Ihnen in jedem Fall dazu sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, da dieser am besten einschätzen kann, wie zu welchen Behauptungen einer Klageschrift Stellung genommen werden sollte.
Ich wünsch Ihnen ein schönes Wochenende und sende Ihnen freundliche Grüße aus Berlin
Marcus Bade
Rechtsanwalt