Die untenstehende Klausel findet sich in meinem Mietvertrag. ... Kleine Instandhaltung Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten kleiner Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten inner- halb der Wohnräume an den Installationsgegenständen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie die für Elektrizität, Gas und Wasser, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenstern und Türverschlüssen sowie an Verschlussvorrichtungen von Rollläden ebenso an Lichtschaltern, Steckdosen, Wasserhähnen, Waschbecken, Mischbatterien, Badewannen, Duschköpfen und -schläuchen, WC-Schüsseln und -Spülungen, Silikonfugen, Badlüfter sowie an mit vermieteten Geschirrspülern, Kühlschränken, Herden, Spülen bis zu einem Betrag in Höhe von 100,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. im Einzelfall zu tragen.