Hausfriedensbruch Vermieter
vom 28.11.2023
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Die Vermieterin schickte mir einen Aufhebungsvertrag den ich unterschreiben sollte. ... Den rein rechtlich sehe ich mich immer noch al Mieter. Ich habe immer noch einen gültigen Mietvertrag obwohl die Wohnung seitdem 01.11.23schon neu vermietet ist.