Berechung der zulässigen Maximalmiete mit Möblieungszuschlag (Berlin)
vom 10.9.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Laut Makler - ist die ortsübliche Vergleichsmiete gegeben (Rechenbeispiel: 14,50 /qm und Monat), dies darf um 10% erhöht werden (im Rechenbeispiel knapp. 16 EUR) Bei 63 qm ergäbe dies eine Nettokaltmiete von knapp 1000 EUR (unmöbliert) - Bestimmmung des Möblierungszuschlags (Monatsmiete): dies darf 2% des Gesamtwertes (Zeitwertes) der Möblierung (inklusive Einbauküche) betragen - dieses "Hamburger Modell" dürfe in Berlin angewandt werden.