Guten Tag, uns wurde wegen Eigenbedarfes gekündigt. Der Wortlaut: "Namens und im Auftrag unseres Mandanten kündigen wir das bestehende Mietverhältnis über die Mieträume im Gebäude [Adresse], ordentlich fristgerecht zum 31.01.2026, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Wir sind davon ausgegangen, dass wir, damit der Eigenbedarf (Sohn hat sich von Frau getrennt, schläft jetzt bei Bruder in kleiner Wohnung auf dem Sofa und kann dort sein eigenes Kind nicht empfangen/übernachten lassen kann) früher in Anspruch genommen werden kann, die Wohnung auch früher übergeben können.