sofern es wirklich zwei getrennte Mietverträge gibt, kann und muss jeder Mieter selbst gegenüber dem Vermieter kündigen.
Diese Kündigung hat - bei getrennten Mietverträgen - keinen Einfluss auf den Vertrag des verbleibenden Mieters; der Vertrag bleibt also bestehen.
Auch hat der verbleibende Mieter kein Recht, automatisch oder vorrangig den gekündigten Mietvertrag zu übernehmen - das hängt allein von der Einigung mit dem Vermieter ab, bedarf also eines völlig neuen Mietvertrages (es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Klausel im Mietvertrag, dass bei Kündigung/Auszug dann der Vertrag mit dem verbleibenden Mieter erweitert wird - aber das müsste ausdrücklich im Vertrag stehen und wäre eher ungewöhnlich).
Theoretisch könnte der Vermieter also aufgrund des gekündigten Vertrages einen neuen Vertrag mit einen komplett unbekannten Person abschließen. Aber auch diese Möglichkeit sollte dann anhand der Verträge genauer geprüft werden.