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Als Mieter außerordentlich kündigen

22. Februar 2025 17:07 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


18:42

Wir sind Anfang Dezember in eine Neubauwohnung gezogen und diese konnten wir vor Einzug nicht besichtigen, da diese eine Neubauprojekt war. Nun zahlen wir 2445€ für Düsseldorf-Rath was einen m2 Preis von 16,19€ macht. Dieser ist für diese Lage mehr als nur hoch. Die Wohnung ist zwar mit ca.120 m2 (inkl. großes Terasse) groß, trotz alle dem stellt diese durch die Lage und die Preisklasse eine Wohnung im Luxussegment dar.

Wichtig ist weiterhin, dass wir um Lärmbelästigung wie Trittschall etc. entgegenzuwirken extra die größere (Vierzimmerwohnung) auf der letzten (5ten) Etage gemietet haben, obwohl wir diese Anzahl an Zimmer per se nicht benötigen.

Nun leben wir hier seit dem 01.12.24 und uns sind gleich in den ersten Tagen Mängel aufgefallen, welche wir selbstverständlich sofort der Hausverwaltung gemeldet hatten. Die Mängel waren, sehr lauter Trittschall von der/den Wohnung(en) von unten, sowie das schließen der unteren Türen der Wohnungen. Weiterhin könnten wir die Heizung nicht regulieren. Manche Zimmer waren zu heiß (obwohl die Fußbodenheizung) auf null gestellt war um manche Zimmer wurden trotz einschalten der Heizung nicht beheizt. Hinzukommt, dass es im Wannenbad (welches im Schlafzimmer integriert ist) immer wieder schrecklich riecht. Mal ist es Essengeruch wie zB Zwiebeln, mal riecht es muffig. Auch im Abstellraum riecht es oft nach Zwiebeln oder Essen.
Man hat uns daraufhin mitgeteilt, dass der Bauleiter sich das anschauen muss, er aber informiert wurde. Nachdem wir wochenlang nicht gehört hatten und öfters um Aufklärung gebeten hatten, welche ignoriert wurde, hatten wir der Hausverwaltung eine Frist von einer Woche gesetzt, um uns entweder die Nummer des Bauträgers zu nennen, dass wir ihn selbst kontaktieren oder diese erneut darum beten, dass man anruft, um eine Besichtigung zu vereinbaren.
Auch diese Nachricht und die Frist wurde unbeantwortet ignoriert.
Nach den Feiertage hatten wir sogar die Maklerin um Hilfe geben, ob Sie Kontakt zur Verwaltung aufnehmen kann, weil man uns nicht antwortet. Erst danach kam eine Nachricht, dass wir uns gedulden müssen. Seit dem sind nun fast 3 Monate vergangen, in denen nicht mal ein Anruf kam, noch jemand von der Hausverwaltung oder dem Bauunternehmen hier war, um sich die Mängeln anzuschauen.
Lediglich die Heizung wurde repariert ( nach 1 1/2 Monaten), durch unseren ständigen Nachdruck durch sehr viele Nachrichten. Bis gestern funktionierte auch für 5 1/2 Wochen der Aufzug nicht. Seitens der Verwaltung kam zu der Zeit auch keine Information was defekt sei und wie lange das Ganze andauern würde. Ich leide an einem Bandscheibenvorfall und diese lange Zeit in der ich die 5 ethane hoch und runter gehen musste, haben meinem Zustand nicht gerade gut getan, ihn sogar zum Teil verschlechtert. Zu alle dem kommen noch Lärmbelästigung seitens der anderen Mieter die ständig von morgens bis abends bis 22 Uhr und manchmal sogar an einem Sonntag bohren, obwohl in der Hausordnung dafür Zeiten vorgesehen sind (8-12 und 15-18 Uhr) wir haben unzählige Nachrichten geschrieben, mit der Bitte, dass ein Rundschreiben erstellt wird, indem die Mieter darauf aufmerksam gemacht werden. Es kam erst gestern eines.
Wir beide arbeiten von zu Hause aus und dieser Zustand ist für uns einfach nicht mehr zumutbar. Wir haben sehr viel Geld in die Hand genommen, um ruhig und schön zu leben, da wir auch von zu Hause aus arbeiten und somit viel Zeit in der Wohnung verbringen. Das es sich bei dem Haus um einen Neubau handelt und Probleme auftreten können ist uns bewusst aber wie mit den Mietern hier umgegangen wird und das man nichts macht ist inakzeptabel. Wir schreiben ihnen, da wir hier einen Kündigungsausschluss von 15 Monaten haben aber wir jetzt von unserem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen wollen. Da man sich hier nicht kümmert und der Mangel mit dem Trittschall von unten (wenn er denn mal untersucht wird) nicht leicht bis gar nicht zu beheben ist und wir so nicht leben wollen würden (auch nicht mit geminderter Miete). Wir wollen daher wissen, ob wir daher so einfach kündigen können (außerordentlich) und wie lange die Frist zum Auszug dann ist. Da wir bereits vor Weihnachten eine Frist zur Aufklärung gestellt habe mit Androhung, dass falls sich nicht tut (zumindest ein Termin zur Besichtigung der Mängel) wir nach etwas anderem suchen werden, welche bis heute nicht beantwortet wurde. Seit dem haben wir noch einige Male geschrieben und um Hilfe gebeten…nichts. Können sie uns bitte in der Sache helfen und erklären, wie wir am besten aus dem Vertrag rauskommen können? Da das Preis-Leistungsverhältnis hier absolut nicht gegeben ist und wir so nicht hier leben wollen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

22. Februar 2025 | 18:04

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


I.

Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gibt es mehrere Ansatzpunkte, die eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen könnten.



1.

Mängel der Mietsache:

Sie haben erhebliche Mängel in der Wohnung festgestellt, darunter lauter Trittschall, Geruchsbelästigungen und Probleme mit der Heizung. Diese Mängel beeinträchtigen den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung erheblich.

Nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB kann ein Mietverhältnis außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn dem Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann, insbesondere wenn die Mietsache einen erheblichen Mangel aufweist.


2.

Fristsetzung und Abmahnung:

Sie haben der Hausverwaltung eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt, die unbeantwortet verstrichen ist. Eine solche Fristsetzung ist in der Regel erforderlich, um dem Vermieter die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben.

Da die Frist verstrichen ist und keine Abhilfe erfolgte, könnte dies die Grundlage für eine fristlose Kündigung sein.


3.

Lärmbelästigung:

Die ständige Lärmbelästigung durch andere Mieter, die nicht im Einklang mit der Hausordnung steht, stellt ebenfalls eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Auch hier haben Sie mehrfach die Hausverwaltung informiert, ohne dass Abhilfe geschaffen wurde.


4.

Gesundheitliche Beeinträchtigung:

Ihr gesundheitlicher Zustand hat sich durch die Nichtnutzung des Aufzugs verschlechtert, was ebenfalls ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein könnte, da dies eine unzumutbare Belastung darstellt.


5.

Kündigungsausschluss:

Der vertraglich vereinbarte Kündigungsausschluss von 15 Monaten steht einer außerordentlichen Kündigung nicht entgegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht.



II.

Vorgehensweise:

- Sie sollten die außerordentliche Kündigung schriftlich erklären und die Gründe detailliert darlegen.

- Dokumentieren Sie alle bisherigen Korrespondenzen und Fristsetzungen.

- Die Kündigung sollte unverzüglich erfolgen, nachdem die Gründe bekannt geworden sind und keine Abhilfe geschaffen wurde.


III.

Frist zum Auszug:

Bei einer außerordentlichen Kündigung gibt es keine gesetzliche Frist zum Auszug. Sie können die Wohnung in der Regel sofort verlassen, sollten jedoch die Kündigung abwarten, um rechtliche Sicherheit zu haben.


IV.

Es ist wichtig, dass Sie alle Schritte gut dokumentieren und die Kündigung rechtlich einwandfrei formulieren, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 22. Februar 2025 | 18:23

Sehr geehrter Herr Raab,

zunächst bedanken wir uns für Ihre Antwort. Eine kurze Frage hätten wir da noch und zwar ob Sie Erfahrungsgemäß sagen würden, dass in unserem Fall eine außerordentliche Kündigung begründet wäre? Zwar funktioniert der Aufzug seit gestern wieder aber der Rest wurde nicht behoben bzw. liegt noch weiterhin vor.
Hätten wir damit Erfolg? Egal ob so oder schlimmstenfalls durch einen Anwalt. Da wir eine neue Wohnung bereits suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Februar 2025 | 18:42

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Ob eine außerordentliche Kündigung in Ihrem Fall erfolgreich wäre, hängt von der genauen Beweislage und der Einschätzung eines Gerichts ab.

Die von Ihnen geschilderten Umstände, insbesondere die erheblichen Mängel und die fehlende Reaktion der Hausverwaltung, könnten jedoch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Es wäre allerdings unserös zu sagen, dass Sie auf jeden Fall Erfolg hätten.


2.

Sie formulieren "schlimmstenfalls durch einen Anwalt". Hier muss man man mit aller Deutlichkeit sagen, dass Sie eine Aussicht auf Erfolg nur haben werden, wenn Sie einen Rechtsanwalt einschalten, der die Kündigung formuliert.

Hier können wir Ihnen, und das ist auch der Sinn dieser Plattform, nur eine erste Orientierung geben. Damit erhalten Sie eine erste Einschätzung.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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