Wasserschaden in WEG / Haftplicht und Gebäudeversicherung verweigern Zahlung
vom 27.9.2025
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Wohnungseigentümer ein und zwei Etagen unter mir meldeten Feuchtigkeit in Decken, Wänden und Möbeln an die Hausverwaltung.