Gültigkeit von Sondervereinbarungen Mietvertrag und Streichen beim Auszug
vom 22.1.2025
für 120 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann / Münster
Zur Vermieterin und zu unseren Nachmietern (die Partei die gerade unter uns wohnt) haben wir eigentlich ein sehr gutes Verhältnis und uns mit den Nachmietern auch darauf geeinigt, dass diese gegen Übernahme unsere Küche das Streichen übernehmen. Unsere Vermieterin stellt sich nun allerdings quer. ... 2.b) Dürfen wir mit den Nachmietern (vertraglich) vereinbaren, dass die Abnahmekosten der Küche mit dem Streichen verrechnet werden?