Nun habe ich eine undurchsichtige Heizkostenabrechnung bekommen, in welcher für die Monate Januar 2022 und Februar 2022 eine Nachberechnung / Nachzahlung über ca. 45 € abgerechnet wurde. ... Auf Nachfragen bei der SWSG, wie diese Nachzahlung sein kann, kam die Antwort, dass sei die Zählermiete, die müssten ja trotzdem bezahlt werden. ... Dass trotz der Abschaltung der Heizung Heizkosten für diesen Zeitraum angefallen sind erklärt sich wie folgt: Die vereinbarte Verteilung der Heizkosten beläuft sich auf 30% Grundkosten, die nach Wohnfläche verteilt werden und 70% Verbrauchskosten, die wie der Name bereits sagt, nach tatsächlichem Verbrauch umgelegt werden.
Hallo, wir haben ein Problem mit der Heizkostenabrechnung. ... Somit sind Heizkosten entstanden für die wir nicht verantwortlich waren. ... Auch das hat zu zusätzlichen Heizkosten geführt.
Sehr geehrte Damen und Herren Ich habe die letzen drei Jahre immer immense Nachzahlungen bei den Heizkostenabrechnungen. ... Nachdem ich der Verwaltung schrieb das ich nicht gewillt bin für einen Schaden den ich nicht beeinflussen konnte und den ich auch rechtzeitig angezeigt habe im vollen Maße aufzukommen hat sie mir nun für die beiden letzten Jahre ( also nur für 2012 und 2013, aber nicht für 2011) 15% Abzug der Heizkosten angeboten. Wenn man aber sieht das ich 2010 ca 230Euro Nachzahlung hatte aber 2011 570Euro , 2012 800Euro und 2013 trotz mildem Winter 600Euro scheint mir ein Abzug von nur 15% eher sehr wenig.
Monatliche Wohnungs-Grundmiete während des dritten Jahres ab 01.02.2017 bis zum 31.01.2018 je einschließlich xxx,- €  3.4Monatliche Wohnungs-Grundmiete während des vierten Jahres ab 01.02.2018 bis auf unbestimmte Zeit xxx,- € 3.5 Die Miete für die Garage, Carports oder Stellplätze beträgt monatlich: 0€ 3.6 Die monatliche Vorauszahlung für die nachfolgend unter Ziffer 7 zusammen- gefassten allgemeinen Betriebskosten beträgt: xxx,- € 3.7 Die monatliche Vorauszahlung für die nachfolgend unter Ziffer 8 aufgeführten Heizkosten beträgt: € 3.6 Die Gesamtmiete beträgt im ersten Jahr monatlich xxx,- € 4 Zahlung und Fälligkeit der Miete 4.1 Die jeweilige Gesamtmiete ist monatlich im Voraus, spätestens am 3.
Obwohl alle Wohnungen über eine eigene Gastherme + Gaszähler verfügen, wurde einfach die Summe aller Heizkosten unter den Parteien aufgeteilt. Ausschlaggebend bei der Berechnung war lediglich die Wohnfläche. Der Zählerstand spielte bei der Berechnung keine Rolle, obwohl so im Mietvertrag vereinbart.
Laut dieser Abrechnung waren die Heizkosten in 2010 fast doppelt so hoch, als durchschnittlich in den 10 Jahren meines Mieterdaseins hier vorher. ... Zudem war eine Vergleichbarkeit der ISTA-Abrechnungen mit den Heizkostenabrechnungen des vorherigen Heizungsablesungsunternehmen nicht möglich. ... Dies, obwohl zwischenzeitlich die NK-Abrechnung für 2011 erstellt war und die daraus resultierende Nachzahlung von knapp 200,- € von mir bereits bezahlt wurde.
Die Heizkosten- Abrechnung erfolgt verbrauchsabhängig (50%/50%). ... Erneut hat die Hausverwaltung nach meinen Berechnungen einen deutlich zu niedrigen und m.E. fiktiven Restbestand als Übertrag für 2012 aufgeführt. ... Muss ich tatsächlich die m.E. nicht ordnungsgemäße Erfassung und Abrechnung des Heizölverbrauches akzeptieren und erneut eine hohe Nachzahlung leisten?
Das wären monatliche Heizkosten für uns von € 333,14. ... Ist eine solche hohe Nachzahlung rechtens, sie übersteigt die uns vorgegebene Vorauszahlung(182,38 € für 2 Monate) beträchtlich? ... Die Fernwärme-Ablesewerte stimmen, allerdings wird bei der Berechnung für unseren Anteil vom Gesamtjahresbetrag Heizkosten ausgegangen - ist dies korrekt?
Am 21.06.2010 haben wir die Abrechnung zu den Betriebskosten und Heizkosten erhalten. ... Somit wurde Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung, wie Sie auch den Anlagen 01 und 02 entnehmen können, auch nur zeitanteilig für den Vertragsraum 01.10.08 - 30.04.2009 erstellt. ... Wir sind unsicher, ob wir die Nachzahlung der Heizkosten leisten müssen, da auf der Abrechnung und auf dem Anschreiben der Abrechnungszeitraum bis 30.04.2009 (davon Vertragszeitraum bis 30.04.2009) steht.
In 02/2010 habe ich die erste Heizkostenabrechnung erhalten für den vom Vermieter in der Rechnung festgesetzten Abrechnungszeitraum 01.05.2008 - 30.04.2009, wobei ich in meinem Mietvertrag keine Festlegung von Abrechnungszeiträumen finden kann. ... Die Verdunstungsröhrchen der Heizkörper selbst wurden am 11.06.2009 abgelesen, das Ablesen und erstellen der Heizkostenabrechnung übernahm eine externe Firma und datierte das Erstellungsdatum der Rechnung auf den 18.12.2009. ... Meine Frage ist, muss ich die Heizkosten für den Zeitraum aus 2008 nachbezahlen, denn diese sind ja nicht innerhalb eines Jahres, also bis Ende 2009 abgerechnet worden ?
Man rechtfertigt diese Nachzahlung mit einem im letzten Jahr hohen Heizölpreis (Durchschnittsanstieg um 49%). ... Erste Mitteilung mit einer Schätzung: Nachzahlung 87€ Zweite Mitteilung ohne Schätzung (Korrektur): Nachzahlung 143€ Zusatzinformation: Die Wohnung stand etwa von November bis einschl. ... erst später Bezugsfertig) zu einer Kürzung der Nachzahlung?
Am 23.12.08 haben wir die Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung für 2007 bekommen. In der Heizkostenabrechnung steht "Nutzungszeitraum 01.12.2007-31.12.2007, Abrechnungszeitraum 01.05.2007-31.12.2007", Die Nachzahlung beträgt 90,65 Euro. Die Berechnung: Anteil an den Gesamtkosten - Heizkosten 226,00, Warmwasser 14,65, Vorauszahlung (obwohl wir gar nichts im 2007 zahlten) - 150,00, die Nachzahlung - 90,65.
. „Kanalgebühren – xxx €“ präsentiert – ohne Gesamtkosten für die Anlage und Berechnungen meines Anteils. Heizkosten werden aus einer beigefügten Abrechnung des Energieliferantes übernommen, die alle nötigen Verteilungsschlüssel und Berechnungen enthält. ... Falls nicht - handelt es sich um einen heilbaren Fehler, den der Vermieter noch korrigieren kann oder ist dann die Abrechnung insgesamt nichtig und nach dem 31.12.2008 ist Forderung eine Nachzahlung ausgeschlossen?
Die Positionen Wasser, Kanal, Müllabfuhr und Allgemeinstrom legt er nach Personenanzahl um, Grundsteuer offenbar laut Grundsteuerbescheid, Heizkosten laut Heizkostenabrechnung, den Rest nach Quadratmetern. ... Darf der Vermieter überhaupt Heizkosten abrechnen? ... Können wir geforderte Nachzahlungen für 2006 und 2007 zurückhalten, bis der Vermieter auch über 2004 und 2005 abgerechnet hat?
Für das Jahr 2007 erhielt ich eine aus meiner Sicht nicht korrekte Nachzahlungsforderung für Heizkosten. ... Ausserdem fordert der Vermieter eine Nachzahlung des Differenzbetrages für die Monate Januar bis August. 1. ... Muss ich die vom Vermieter geforderte Nachzahlung für die Monate Januar bis August leisten?
Jetzt bekamen wir von unserer Vermieterin ein kopiertes Blatt mit einem Veteilerschlüssel, nach dem wir für den Zeitraum Sep. 07 bis Mai 08 92,97 % der Heizkosten der Heizperiode zu zahlen hätten. ... Wir wissen schon, dass wir genau nach der Heizperiode ausziehen und dadurch eine Nachzahlung auf uns zukommen wird. ... Außerdem habe ich irgendwo gelesen, dass man, wenn die Heizkosten so abgerechnet werden (ohne Ablesung), man die Abrechnung um 15 % kürzen kann - stimmt das?
Gehören diese Kosten nicht in die Abrechnung der Heizkostenabrechnung, welche die Firma ista erstellt? ... Zudem wird dort (Heizkostenabrechnung) eine Rechnung vom 20.12.06 aufgeführt über 2.128 € für eine Öllieferung. ... Zudem nun noch eine letzte Frage: Wie kann ich dagegen vorgehen, sollten diverse Sachen (wie die Rechnung von 2006 oder fehlende Warmwasserzähler) nicht rechtens sein UND wie lange habe ich Zeit, die geforderte Nachzahlung von 502,86 Euro zu bezahlen?
Nun erhalte ich aus heiterem Himmel eine Heizkosten Einzelabrechnung, die ich in den 4 Jahren noch nie erhalten habe. ... Die Heizkostenabrechnung bezieht sich auf den Zeitraum: 01.04.2006 bis 31.03.2007 Die Abrechnung wurde vom Ablesedienst laut Blatt angeblich erst am 31.03.2008 erstellt und mir mit einem auf 19.04.2008 datierten Brief mit Bitte um Nachzahlung vom Verwalter am 21.04.2008 zugestellt (nur in den Briefkasten gelegt, kein Einschreiben). ... Ich habe keine Unterlagen, wo genau aufgelistet ist, wieviel von den Nebenkosten in die Heizkosten fließt.
Das Heizkosten für den Keller in voller Höhe bezahlt werden sollen, ist ja verständlich, aber alle anderen Nebenkosten für den Keller ebenso in voller Höhe? ... Bei den Heizkosten wird ein Verteilungschlüssel von 50% Verbrauch und 50% Verbrauchsunabhängig angewandt, obwohl das Haus relativ neu ist und über Fernwärme beheizt wird. ... Oder kann man die zuviel bezahlten Heizkosten zurückfordern wenn man nachweislich nicht heizt?