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Heizkostenabrechnung deutlich höher als erwartet

29. September 2012 17:19 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir sind zum 01.11.2011 in unsere Wohnung eingezogen. Lt. Mietvertrag zahlten wir Grundmiete von € 340,00 sowie Heizkosten € 91,19 und Betriebskosten von € 75,99 monatlich also insgesamt € 493,94 für 75,99 qm Wohnfläche.

Jetzt haben wir die Betriebskostenabrechnung für 2011 erhalten und sollen insgesamt Heizkosten für 2 Monate (11-12.11) zahlen von 666,28. Das wären monatliche Heizkosten für uns von € 333,14. Aufgeteilt wird dieser Betrag 50% nach Wohnungsfläche (133,22 €)und 50% nach Verbrauch (€ 533,06).
Ist eine solche hohe Nachzahlung rechtens, sie übersteigt die uns vorgegebene Vorauszahlung(182,38 € für 2 Monate) beträchtlich? Demnach wäre unsere Warmmiete monatlich höher als die Kaltmiete (kalt 340 € , warm 333,14 € plus Betriebskosten und Warmwasser).
Die Fernwärme-Ablesewerte stimmen, allerdings wird bei der Berechnung für unseren Anteil vom Gesamtjahresbetrag Heizkosten ausgegangen - ist dies korrekt?
Darf der Ansatz der Fernwärme je kwh (bei uns 0,185348) beträchtlich vom üblichen für 2011 gezahlten kwh Wert Fernwärme für 2011 abweichen (unsere Region 0,056)?
Vielen Dank.

29. September 2012 | 18:18

Antwort

von


(1622)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage nach der Rechtmäßigkeit kann nicht pauschal beantwortet werden.

Die Verteilung der Heizkosten auf 50 % verbrauchtsabhängige und verbrauchsunabhängige Kosten ist grundsätzlich möglich (§ 7 Abs. 1 S. 1 Heizkostenverordnung).

Da Sie 2011 nur zwei Monate in der Wohnung wohnten, ist der verbauchsunabhängige Kostenanteil aufzuteilen.

Bezüglich der verbrauchsabhängigen Kostenanteils muss eine Zwischenablesung vorgenommen werden.

Sollte die Abrechnung richtig sein, können Sie die hohe Nachzahlung nur verweigern, wenn der Vermieter Ihnen "bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen." (BGH, Urt. v. 11. 2. 2004 - VIII ZR 195/03 ).

Widersprechen Sie der Nebenkostenabrechnung wegen der hohen Nachforderung.
Lassen Sie die Abrechnung vom Mieterverein oder von einem Rechtsanwalt vor Ort überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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