Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage nach der Rechtmäßigkeit kann nicht pauschal beantwortet werden.
Die Verteilung der Heizkosten auf 50 % verbrauchtsabhängige und verbrauchsunabhängige Kosten ist grundsätzlich möglich (§ 7 Abs. 1 S. 1 Heizkostenverordnung).
Da Sie 2011 nur zwei Monate in der Wohnung wohnten, ist der verbauchsunabhängige Kostenanteil aufzuteilen.
Bezüglich der verbrauchsabhängigen Kostenanteils muss eine Zwischenablesung vorgenommen werden.
Sollte die Abrechnung richtig sein, können Sie die hohe Nachzahlung nur verweigern, wenn der Vermieter Ihnen "bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen." (BGH, Urt. v. 11. 2. 2004 - VIII ZR 195/03
).
Widersprechen Sie der Nebenkostenabrechnung wegen der hohen Nachforderung.
Lassen Sie die Abrechnung vom Mieterverein oder von einem Rechtsanwalt vor Ort überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail: