Wasserschaden an Eigentumswohnung
vom 14.11.2022
für 150 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Schadeneintritt (vor über 4 Monaten) eines Wasserschadens in einer Eigentumswohnung (Sondereigentum) durch einen Rohrbruch (Gemeinschaftseigentum) unterhalb der Badewanne. Einsatz des Hausverwalters zur Beauftragung Lecksuche und Abdichtung. Nach über 2 Monaten Erstellung eines Komplettangebotes durch den Hausverwalter (Eigentümer weiterer Wohneinheiten und Inhaber eines Heizungs-und Sanitärfachbetriebes ) zur Schadensbeseitigung für alle Gewerke an die Versicherung.