Formulierung Kostentragung in Teilungserklärung
vom 1.10.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Hallo, in unserer Teilungserklärung gibt es folgenden Passus zur Kostentragung der Fenster: Jeder Wohnungseigentümer trägt im Verhältnis der Wohnungseigentümer zueinander die Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten der sich im Bereich seines Sondereigentums befindlichen Fenster, gleich auf Grund welcher Ursache die Kosten entstanden sind. Hier gehen die Meinung auseinander, wer die Kosten zu tragen hat. Einige Eigentümer sind der Meinung, dass alle Eigentümer die Kosten zu tragen haben, einige Eigentümer denken, dass der jeweilige Sondereigentümer die Kosten alleine zu tragen hat.