guten tag, seit dem tod meiner mutter im mai letzten jahres bezog ich grundsicherung im alter. ich lebe im moment noch in der eigentumswohnung meiner mutter, die ich mittlerweile geerbt und verkauft habe. am 27.10. letzten jahres wurde der notarielle verkaufsvertrag unterzeicnet. das weitere prozedere verzögerte sich insofern,als ich erst einen monat später den am 17.11. ausgestellten erbschein zugesandt bekommen habe. daraufhin habe ich mich ca.2 wochen später von der grundsicherung schriftlich abgemeldet, was mir das amt auch schriftlich bestätigt hat. nachdem währenddessen die grundbuchberichtigung stattgefunden hatte und damit der erkauf abgeschlossen war, bekam ich am 2.1. 2014 den kaufpreis auf mein konto überwiesen. 2 wochen später nun bekam ich völlig überraschend vom grundsicherungsamt die aufforderung, einen nachweis über den wert der wohnung nachzuliefern . als ich das amt über den verkauf der wohnung und dessen verkaufswert informierte, wurde ich um einsicht in den notariellen kaufvertrag gebeten. und hier setzt meine frage an : bin ich verpflichtet, weiteren aufforderungen des amtes nachzukommen ?