Innerhalb dieser Arbeitsunfähigkeit bekam ich, während ich mich 20km von meiner Wohnung entfernt in meinem Elternhaus erholte, ein Anhörungsschreiben der Arbeitsagentur.(03.04.2019) Ein Beschäftigungsverhältnis sei nicht zustande gekommen, und müsse nun die Sperrzeit prüfen. und man gebe mir 10 Tage zeit mich zu Rechtfertigen. Da Ich in meiner Arbeitsunfähigkeit die erholende Ruhe im Elternhaus genossen habe, habe Ich die Post erst geöffnet, als der Letzte Tag zum Rechtfertigen angebrochen hat, es war ein Samstag. (13.04.19) In dem Anhörungsschreiben an das Arbeitsamt, welches ich natürlich schnell verfasste, erklärte ich, dass Ich mich beworben habe, aber keine Rückmeldung seitens des Arbeitgebers erfolgte.