Sehr geehrte Damen und Herren, für folgenden Sachverhalt würde ich mich über eine Empfehlung sehr freuen, ob die Klage vor dem Sozialgericht gegen das Urteil der Agentur für Arbeit "erfolgsversprechend" sein kann. ... Aussage der Agentur auf die Existenzförderung keine Auswirkung hat. ... Ablehnung von der Agentur mit folgender Begründung: 1. ich sei in den Arbeitsmarkt vermittelbar 2. ich brauche keine Förderung, da die soziale Sicherheit durch die Abfindung und die Beauftragung sichergestellt sei 3. ich hätte selbst das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet Fakt ist zudem, was die Agentur komplett ignoriert, dass ab Januar, wenn die Förderung eh erst greifen würde wegen der Sperre, die soziale Sicherheit nicht mehr gegeben ist, sondern genau hier das unternehmerische Risiko voll greift, da bis dato erst wenige kleine Aufträge vorliegen - wodurch die Argumentation mit der Erstbeauftragung und der Abfindung ad absurdum geführt ist.