Das Kindergeld vom August 2010 muss nach meiner Meinung aus der Anrechnung rausgenommen werden, da ich den Mietzuschuss erst ab September 2010 beantragte, so dass die 184.- € vom August als Vermögen anzusehen sind, da Einkommen, dass vor der Antragstellung zufließt zu Vermögen wird. ... Denn der Mietzuschuss für Auszubildende gilt nicht als ALG 2- Leistung, ich frage mich, wie das Jobcenter auf den Einfall kommt, mir die Kindergeldnachzahlung als einmalige Einnahme anrechnen zu wollen! ... Einkommen, das bis auf einen Tag vor der Antragstellung geflossen ist, wird zu Vermögen. 2.