Sozialrecht und Pflegerecht
vom 13.6.2025
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sachverhaltsgrundlage: -Ehefrau (verbeamtet) – monatliche Pension von 3.200 € (nach Zahlung der privaten Krankenkasse) -Ehemann (nicht verbeamtet) – monatliche Rente von 2.000€ - Pflegegrad 3 oder 4 (aktuell noch in Kurzzeitpflege mit Pflegegrad 2; Grad wird sich vermutlich in Dauerpflege erhöhen) -Sparvermögen -Eigenheim, in dem Ehefrau (verbeamtet) noch wohnt 1.Selbstbehalt – Berechnungsgrundlage (wie viel darf der verbeamtete Ehepartner von der Pension monatlich behalten, bzw. muss für den Pflegeplatz des nicht verbeamteten Partners von seiner Pension einsetzen, um Heimplatz zu finanzieren) -Berechnungsgrundlage (Düsseldorfer Tabelle oder andere Grundlage?) ... -Ziel: Konkrete Summe durch Anwalt ermitteln, um monatliche Budgetierung vorzunehmen -Gibt es Vermögensschutz durch Verbeamtung, des nicht pflegebedürftigen Ehepartners?