von Rechtsanwalt Ralf Hauser
Sehr geehrte/r RA, Ich habe zwei Fragen zu meinem Antrag auf ALG I. ... Die Dame beim Arbeitsamt hat mir damals erklärt, dass ich daher einen Antrag auf unbillige Härte stellen könnte, damit das ALG nicht auf Grundlage der Anstellung in der Klinik, sondern auf Grundlage der Anstellung bei der Stadt berechnet wird. Wie stelle ich diesen Antrag und wird das ALG auf Grundlage beider Anstellungsverhältnisse, oder auf Grundlage des besseren Verdienstes bei der Stadt berechnet?