Ich habe eine weitergehende Frage zu dem unten geschilderten und bereits beantworteten Sachverhalt: Wenn ich bis Ende Juli meinen Antrag auf ALG I stelle, muss meine Arbeitslosigkeit dann zwingend ab dem 01.08.2025 beginnen, damit mein Anspruch besteht, oder kann ich bei meiner Arbeitslosmeldung angeben, dass ich z.B. ab September 2025 arbeitslos bin? ... Daraus könne aber keine Zahlung erfolgen, da bei Selbstständigkeit die Höhe des ALG I nicht berechnet werden könne. ... Habe ich einen Anspruch auf Zahlung, wenn ich bis zum 31.07.2025 einen Antrag auf ALG I stelle?