Sehr geehrte Ratsuchende,
mit Aufnahme der Nebentätigkeit werden Sie es melden müssen.
Aber erst ab Aufnahme der Tätigkeit.
Allein die beabsichtigte Tätigkeit reicht nicht. Also erst nach Aufnahme der Tätgkeit.
Aber ich verstehe es so, dass Sie die Tätigkeit auch derzeit ausführen, wenn auch in geringem Umfang oder mit zeitlichen Unterbrechungen.
Das müssen Sie mittteilen, auch bei der Nahtlosigkeitsregelung ollten Sie dann nachmelden.
Machen Sie das nicht und haben vielleicht zu hohe Leistungen bekommen, müssen Sie das Geld an die Agentur für Arbeit.
Auch wird die Agentur prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Dabei wird natürlich der jahrelange Internetauftritt eine Rolle spielen können.
Es kann also durchaus sein, dass es dann auch zu einem Ermittlungsverfahren kkommt, weil Sie es jahrelang nicht gemeldet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Vielen Dank Frau True Bohle für Ihre Antwort. Ich habe noch kein Antrag gestellt, habe diesen zuhause und bin bis jetzt nur persönlich arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet, im Vorfeld ab dem dem 14.07. Ich soll den Antrag Mitte Mai einreichen. Bis zum 13 07. erhalte ich Krankengeld, dort darf ich wegen Geringfügigkeit als Selbständige wenige Einnahmen haben, krankengeldunschädlich. Da ich nach der OP und Ende der Reha erst wieder ab September tätig werden könnte, brauche ich also vorher dieses Vorhaben nicht angeben, wenn ich es richtig verstanden habe? Vielen Dank nochmal und viele Grüße
Sehr geehrte Ratsuchende,
das ist richtig:
Wenn Sie es jetzt nur planen, müssen Sie es noch nicht angeben.
Aber Sie müssen es melden, wenn Sie diese Tätigkeit wieder aufnhmen.
Und das müssen SIe unaufgefordert machen.
Es wird dann geprüft, welcher zeitliche Umfang und welche Einnahmen vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle