Wahlärztliche Leistungen bei Krankenhausbehandlungen - Fachgebiet Anästhesie
vom 18.11.2023
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Was MICH in diesem Zusammenhang aber einmal interessieren würde wäre Folgendes: Als Chefarzt einer Anästhesiologischen Klinik in einem Krankenhaus mit 10 oder mehr OP-Sälen ist es faktisch unmöglich, als "Wahlarzt" alle Patienten mit Wahlleistungsvereinbarung persönlich aufzuklären oder deren Narkoseverfahren persönlich durchzuführen oder auch "regelmäßig" zu überwachen. ... Ich habe in fast 20 Jahren Berufserfahrung nie erlebt, dass ein Patient wegen des einen bestimmten Anästhesisten in ein Krankenhaus kam und ihm das können des Operateurs zweitrangig war. Oder anders ausgedrückt: Wenn man am Ende keine wahlärztlichen Leistungen in Rechnung stellt, weil man diese nicht erbringen konnte - und zwar nicht wegen geplanter oder ungeplanter Abwesenheit des Wahlarztes, sondern schlicht wegen einer gleichzeitigen "Flut" von Privatversicherten Patienten in 10 OP-Sälen.....hat man damit einen Vertragsbruch/eine Ordnungswiedrigkeit/ eine Straftat begangen?