über 20 Jahren & keine Ende in Sicht und Verletzung des Art.1 GG
vom 16.11.2024
für 30 €
Nach § 87 InsO Forderungen der Insolvenzgläubiger Die Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen. ... Nach § 301 Abs.1 InsO Wirkung der Restschuldbefreiung (1) 1Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. 2Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. ... Nach § 21 Abs.2 S.2 InsO Anordnung vorläufiger Maßnahmen 2.dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegen oder anordnen, daß Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind; 2. 2013 Eröffnung der Privatinsolvenz.