Ich habe am 27.11.2017 meine Rechnung geschrieben und bis jetzt noch nicht bekommen, da der Kunde nun erst zahlen will, wenn die Markise neu justiert wird, da hier nun Fehler bei Markise entdeckt wurden... d.h. die Markise schließt nicht richtig und der Deckel ist teilweise 15mm offen...ich habe ihm nun zig Male mitgeteilt, das ich das gerne behebe, er mir aber wenigstens 400,00 € überweisen solle. ... Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 1983 den Begriff mangels einer genauen Definition im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) konkretisiert: Danach ist die Abnahme „die mit der körperlichen Hinnahme verbundene Billigung des Werkes als der Hauptsache nach vertragsgemäße Leistung durch den Besteller." ... Kleinigkeiten, die ein Handwerker innerhalb von zwei oder drei Stunden beheben kann, führen nicht dazu, dass ein Bauherr die Abnahme ablehnen kann.