Auffahrt, für die wir Wegerecht haben, soll erneuert werden.
vom 21.5.2024
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Hallo, wir möchten uns gern an der Erneuerung der Auffahrt finanziell mit 50% der Kosten beteiligen, da wir als hintere Doppelhaushälfte ein Wegerecht für die Auffahrt haben. ... Muss ich mich auch an den Kosten zur Beseitigung der Bäume beteiligen? ... Mit der Info über die Kosten verlangt der Besitzer der Auffahrt 50% Kostenbeteiligung.