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Auffahrt, für die wir Wegerecht haben, soll erneuert werden.

21. Mai 2024 21:35 |
Preis: 45,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Hallo,

wir möchten uns gern an der Erneuerung der Auffahrt finanziell mit 50% der Kosten beteiligen, da wir als hintere Doppelhaushälfte ein Wegerecht für die Auffahrt haben. Nun hat uns der Eigentümer einen Kostenvoranschlag einer Firma zukommen lassen. Hier ergeben sich für uns folgende Unsicherheiten. In dem Kostenvoranschlag wird von 70m² gesprochen. Dies beinhaltet auch den seitlichen (rechts) Auto-Stellplatz seiner Mieter. Wenn ich die Breite und Länge der eigentlichen Auffahrt messe, komme ich auf nur knapp 50m². Kann ich bei der Berechnung meines Anteils die Stellplatzfläche einfach ignorieren? Außerdem befindet sich auf der anderen Seite der Auffahrt(links) eine Baumreihe, deren Wurzeln ein Instandsetzen der Auffahrt erst nötig gemacht haben. Muss ich mich auch an den Kosten zur Beseitigung der Bäume beteiligen? Auch dies hat der Besitzer des dienenden Grundstück bei uns angemeldet. Die gesamte Planung und Entscheidungsfindung hat bis zum Präsentieren des Kostenvoranschlags ohne unser Wissen stattgefunden. Mit der Info über die Kosten verlangt der Besitzer der Auffahrt 50% Kostenbeteiligung. Sind 50% gerechtfertigt? Vielen Dank für die Antwort

22. Mai 2024 | 01:57

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

- Zur Frage "Kann ich bei der Berechnung meines Anteils die Stellplatzfläche einfach ignorieren?":
Nein, das ist nicht ratsam, zumal eine genaue schriftliche Abrede zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn getroffen werden müsste, was Inhalt und Umfang der beiderseitigen (Zahlungs-)Pflichten betrifft.
Das Sie da überhaupt für etwas aufkommen, ist nach meiner ersten Einschätzung rein optional.

- Das gilt gleichermaßen für die Bäume, weshalb dieses ebenfalls klar zu regeln wäre, schriftlich und inhaltlich bestimmt genug.

- Liegt dieses (noch) nicht vor und hat die gesamte Planung und Entscheidungsfindung bis zum Präsentieren des Kostenvoranschlags ohne Ihr Wissen stattgefunden, also danach mit der Info über die Kosten Ihr Nachbar hinsichtlich der Auffahrt 50% Kostenbeteiligung fordert, so kann ich ohne schriftliche Abrede wie hier keine finanzielle Verpflichtungvon Ihnen erkennen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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