Die dort auf meinem Grundstück befindlichen Garagen, stehen nun weit mehr als 30 Jahre dort, der Nachbar fordert nun andauernd den Abriss der solchen. ... Ich habe selber schon ein wenig recherchiert und festgestellt, dass seine Forderung u.U verjährt oder verwirkt ist auch nach altem Recht, da er zum ersten male im Jahre 2003 die BEseitigung der Garagen forderte, seither also von 71 bis 2003 sind ja schon mehr als 30 Jahre vergangen. ... Zudem hätte ich noch fogendes gewusst.: Aus SIcherungsgesichtspunkten her kann der Nachbar vielleicht verlangen, dass ich meine Garagen so abdichte, dass es bei ihm nicht mehr nass wird.