hammerschlags- und leiterrecht (NRW)
vom 24.9.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
eine sehr streitsüchtige Nachbarin verhindert mit allerlei Einwänden schon seit gut einem Jahr den Neu-Anstrich meiner Südwand, die an der Grenze zu ihr verläuft. Deshalb habe ich mich jetzt entschlossen, zunächst wenigstens ein kleines Teilstück (unter 1m Breite), das besonders intensiv verschmutzt ist, reinigen und neu streichen zu lassen, da diese Arbeiten auch von meinem Grundstück aus durchführbar sind. Ich habe die Nachbarin daher gebeten, meinem Mieter, der die Arbeiten durchführen möchte, ihm doch wenigstens zu gestatten, ihr Grundstück kurz zu betreten, um geeignete Schutzvorkehrungen gegen evtl Verschmutzungen zu treffen (z.B.