Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Nachbar verlangt Rückschnitt eines Walnussbaum

28. September 2024 23:06 |
Preis: 50,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Ein Anspruch auf Ersatz von Überwuchsschäden ergibt sich aus § 823 Abs. 1 und aus § 823 Abs. 2 iVm § 1004 (§ 910 BGB ist kein Schutzgesetz sondern regelt nur das Procedere).

Ein größerer Ast meines Walnussbaums, ragt in ca 8m Höhe über das Nachbargrundstück.
Nachbar verlangt Rückschnitt wegen Verunreinigung seines Garten.
Bin ich verpflichtet den Baum zu beschneiden?

28. September 2024 | 23:42

Antwort

von


(1390)
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Gerne zu Ihrer Frage:

Basierend auf dem gegebenen Kontext haben Sie grundsätzlich das Recht, den Baum nicht zu beschneiden, es sei denn, der Überhang beeinträchtigt die Nutzung des Nachbargrundstücks erheblich.

Nach § 910 BGB...

Zitat:
§ 910 BGB Ersatz von Überwuchsschäden
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.



... kann der Nachbar überhängende Zweige selbst abschneiden, wenn er Ihnen zuvor eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat und diese Frist erfolglos verstrichen ist.


Allerdings ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Verunreinigung durch Laub allein könnte als geringfügig angesehen werden, es sei denn, sie verursacht einen erheblichen Mehraufwand bei der Grundstückspflege. Die Früchte (Nüsse) eines Walnussbaum könnten allerdings einen gewissen Mehraufwand an Gartenpflege (oder in seltenen Fällen beim Herabfallen aus größerer Höhe auf das geparkte Auto des Nachbarn Schäden) zur Folge haben. Das könnten Sie ggf. mit einer allg. Haftpflichtversicherung abdecken. Letzteres ganz allgemein auch bei Sturmschäden, was in die Kategorie der allg. Verkehrssicherungspflicht eines Baumeigentümers fällt.

Sollte der Baum unter eine Baumschutzsatzung fallen, könnte dies ebenfalls den Rückschnitt einschränken, wenn damit der Bestand des Baums gefährdet wäre.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

ANTWORT VON

(1390)

Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Miet- und Pachtrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER