Sehr geehrte Fragestellerin/sehr geehrter Fragesteller,
Ihre gestellte Frage
Anschüttung an L-Stein Mauer des Nachbarns
29.04.2025 14:01:15 |
beantworte ich
wie folgt:
1.
Aufschüttungen bis zu einer gewissen Höhe (meist 1-2 Meter) ohne Einhaltung von Abstandsflächen zulässig.
Lt. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 2 L 147/23.Z – Beschluss vom 05.09.2024
Bis zu einer Höhe v 80 cm, womit Sie also "im grünen Bereich" sind.
Auch nach der Niedersächsischen Bauordnung sind Aufschüttungen und Stützmauern mit einer Höhe von nicht mehr als 2,00 m nicht "abstandsrelevant", sie sind auch innerhalb des gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 NBauO grundsätzlich geltenden Grenzabstands von mindestens 3,00 m zulässig. So brauchen nach § 5 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) NBauO außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten Stützmauern, Aufschüttungen und Einfriedungen mit einer Höhe von nicht mehr als 2,00 m keinen Abstand zu halten. Vgl. Verwaltungsgericht Hannover, Urt. v. 07.09.2023, Az.: 12 A 4507/20
Eine Unterlassungs- und Beseitigungsanordnung od. bauordnungsbehördl.. Vorgehen ist nicht zu befürchten.Sollte die Baubehörde doch erscheinen, verweisen Sie diese auf:
Wenn das mündlich so abgesprochen war, haben die Nachbarn es - auch aus dem allg. geltenden Grundsatz der Nachbarrechtl. Rücksichtnahmepflicht zu dulden, denn die Erbe befindet sich ja vollständig auf IHREM Grdst.
Insbes. wenn Sie Zeugen haben verweisen Sie diese auf deren „Wort", dass Ihnen dies auch gestattet wurde.
2.
GGf wird nun eingewandt, dass die Erde das Eigentum des Nachbarn nicht berühren darf. Hier verweisen Sie auf den Feuchtigkeitsschutz mit Noppenbahn, der eine Beschädigung de Eigentums der N an den L-Stein Mauer-Steinen (nach meiner Lektüre im Internet) VERHINDERN dürfte.
Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vorOrt ersetzen kann, ist jedoch rechtsverbindlich. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann aber möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüßen DR. WINKELMANN (RECHTSANWALT)
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann
Osthofstraße 24
48163 Münster
Tel: 02536-3089355
Tel: 0173-7210094
Web: https://www.awr-kanzlei.de
E-Mail: