Im Rahmen der anstehenden Trennung geht es nun auch um den eventuellen Verkauf des Hauses und die Aufteilung des Verkaufspreises. ... Aufgrund unterschiedlicher Einkomensverhältnisse haben wir damals mündlich vereinbart, dass wir die monatlichen Kosten im Verhältnis 2:1 aufteilen: Die laufenden Kosten für das Haus (Tilgung, Zinsen, Versicherung, Strom, Wasser, Gas etc) in Höhe von mtl. ca 1600,- € trage ich, meine Lebensgefährtin zahlt das Haushaltsgeld in Höhe von ca 800,- € mtl und bringt weiterhin den Großteil der Hausarbeit (Einkauf, Wäsche waschen, Putzen etc) ein. ... Nun steht nach 6 Jahren ggf der Hausverkauf an und die Frage ist wie diese - aus meiner Sicht- erheblichen Sonderzahlungen zu bewerten sind, ich sie also nach Wegfall der "Vertragsgrundlage Beziehung" aus dem Verkaufserlös zurückfordern kann bevor dann der Resterlös im Verhältnis 50:50 (wie im Grundbuch) aufgeteilt wird oder werden diese Zahlungen (EK und Sondertilgung) ähnlich wie bei einer Zugewinngemeinschaft in einen gemeinsamen Topf geworfen und dann einfach halbiert?