Sehr geehrter Fragensteller,
die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Meine Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Orientierung, da das Weglassen oder Hinzufügen von Details zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich. Die Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieser Plattform kann daher nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
Zur Sache:
Bei dem Titel wird es sich nach Ihrer Schilderung um einen Vollstreckungsbescheid handeln. Da die Einspruchsfrist verstrichen ist, werden Sie hiergegen nicht mehr erfolgreich vorgehen können. Der Titel ist damit leider in der Welt.
Ob die Abtretung der Forderung an das zweite Inkassounternehmen wirksam erfolgte kann aus der Ferne nicht beurteilt werden. Grundsätzlich ist eine solche Abtretung aber möglich. Sie sollten sich gegebenenfalls die Abtretung nachweisen lassen.
Ausgehend davon, dass die Abtretung wirksam erfolgte, kann nunmehr das zweite Inkassounternehmen die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben. Sie hätten also bei Zahlungsunwilligkeit damit zu rechnen, dass Ihr Konto gepfändet wird oder der Gerichtsvollzieher Ihr Eigentum pfändet und verwertet. Sollte Ihnen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Kontenpfändung)zugehen, sollten Sie unverzüglich zum Amtsgericht gehen und sich dort Ihr unpfändbares Einkommen sichern lassen. Ihr Konto kann dann lediglich in Höhe der darüber hinausgehenden Summen gepfändet werden. Den genauen Betrag teilt Ihnen das Amtsgericht mit. Eine Möglichkeit, Zeit zu gewinnen, sehe ich aus der Ferne lediglich darin, zunächst eine Ratenzahlung mit dem Inkassounternehmen zu vereinbaren.
Sollte die Forderung Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit überschreiten, wäre über ein privates Insolvenzverfahren nachzudenken. Hierüber kann Ihnen die Schuldnerhilfe Auskunft geben.
Da der Titel nach Ihren Angaben gegen Sie vorliegt, ist hieraus nicht gegen Ihren Mann zu vollstrecken. Mit anderen Worten, das Inkassounternehmen wird sich bezüglich der Forderung aus diesem Titel nur an Sie halten.
Ob Sie gegen Ihren Mann einen Anspruch auf Ausgleich der von Ihnen geleisteten Zahlungen haben, kann aus der Ferne ebenfalls nicht seriös beantwortet werden. Hierzu wäre ein Einblick in die gesamten Unterlagen von Nöten.
Für eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts empfehle ich, die Rechtslage mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens konkreter zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass hierbei weitere Kosten entstehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maurice Moranc
Rechtsanwalt
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