Hallo.Ich habe eine fristlose Kündigung wegen erheblichem Schimmelbefalls und Gesundheitsgefährdung schriftlich ausgesprochen.Es handelt sich um ein angemietetes Lager mit einem Mietvertrag über 5 Jahre,der noch ca.3 Jahre laufen würde,zwecks Unterbringung empfindlicher Gegenstände,der Fall ist also von gewerblicher Natur.Der ganze untere Bereich des Erdgeschosses ist von erheblichem Schimmel und Schwamm befallen.Es ist ein älteres Haus und die Feuchtigkeit kommt durch die Wände und den Untergrund.Es bestehen auch in keinster Weise ausreichende Lüftungsmöglichkeiten.Selbst einige Schlüssel zum Öffnen von einer Fensterluke und einer Tür wurden mir auf Anfrage 1 Jahr lang nicht ausgehändigt.Meine Artikel und Gegenstände habe ich bereits ausgelagert.Es ist mir natürlich auch ein Schaden in größerem Umfang entstanden.Die dumme Antwort des Vermieters lautete:Sie hätten sich ja auch mal eher melden können,obwohl dies natürlich auch per Telefon bereits geschah,aber niemand sich für den Fall so richtig interessierte.Außerdem muß ich noch dazu sagen,daß die Heizkörper völlig veraltet und soweit betriebsunfähig sind(Nachtspeicheröfen)was dem Vermieter auch schon seit dem letzten Frühjahr bekannt war.Jetzt möchte er auf einmal mit der üblichen Do it yourself und Löcherpflickerei Methode anfangen.Ich habe mir mal einen Kostenvoranschlag eingeholt für Sanierungsmaßnahmen und Heizkörper und kein normaler Mensch würde sich bei der Rentabilität dieses Hauses noch darauf einlassen.Jetzt soll ich auch noch ein ärztliches Gutachten vorlegen,was mir eine Schimmelpilzallergie nachweist.Ich habe aber keine Lust mir meine neue private Krankenversicherung dadurch noch in astronomische Höhen steuern zu lassen.Kunden konnte man in diese Behausung überhaupt nicht mehr hereinbitten,da nach ca.5 Minuten Aufenthalt die ganze Kleidung gestunken hat.Die Forderung des Vermieters lautet: Nach Bereitstellung eines ärztlichen Atestes zwecks Schimmelpilzallergie könnte ich mit 3Monatsfrist kündigen,also zum 30.Januar 2005 und soll noch die Mieten für September und Oktober 2004 zwecks unberechtigter fristloser Kündigung nachzahlen.Wenn ich am Mietvertrag festhalten möchte,soll ich ihn schriftlich dazu auffordern die 180m² Lagerfläche zu sanieren.Die Schlüssel des Objektes befinden sich noch in meinem Besitz.Fotos sind natürlich gemacht und genug Zeugen gibt es auch.Meine Fragen wären jetzt: Soll ich nach der fristlosen Kündigung nun auch sofort die Schlüssel abgeben,da ja dann von Vermieterseite erstmal provosorisch versucht werden wird die schlimmsten Mängel zu verbergen.Oder ist der Fall für mich jetzt eh nach der fristlosten Kündigung erledigt und ich warte auf die schriftliche Aufforderung zwecks Zahlung der Miete und Klageandrohung??? Ich möchte nur noch meine Ruhe haben,obwohl ich sicherlich auch noch einen höheren Geldbetrag zwecks Schadensersatz einklagen könnte,aber das dürfte dann ein langwieriger Weg mit Gutachten,Gegengutachten,Gerichten,Zeugenaussagen u.s.w. werden und dafür habe ich keine Nerven und keine Zeit mehr.Habe ich mich mit der fristlosen Kündigung richtig verhalten und soll ich nun auch noch die Schlüssel abgeben und dann eventuell in aller Ruhe auf Androhung einer Klage warten??