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19 Ergebnisse für kündigung zahlung mangel miete

AGB Haftung
vom 22.7.2024 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Vermieter maßgeblich. ... Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden. ... Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren. 9.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. 9.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw.
Prüfung Kaufvertrag Immobilie Denkmalschutz Mehrfamilienhaus mit Gewerbeeinheit
vom 7.1.2014 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Schließlich soll laut Punkt IV 2. eine ortsübliche Miete nach genutzter Fläche des Verkäufers vereinbart werden. 4. unter IX. ... Handwerker) wegen eines Mangels oder Schadens am Vertragsobjekt zustehen. 2. ... Sonstige Miet- und Pachtverhältnisse bestehen nicht.
fristlose Kündigung eines Gestattungsvertrages für Photovoltaikanlagen
vom 23.3.2013 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe das alles erledigt. und habe dann Ende Januar 2013 per Einschreiben die Bankverbindung abgefordert, damit ich die Miete überweisen kann. ... Ist die Kündigung rechtswirksam ? ... Ist die fristlsoe Kündigung mit sofortiger Zahlung der restlichen Summe geheilt mfg
privates Ferienhaus, Mietrecht, Reiserecht
vom 16.3.2013 35 € Historischer Preis
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Die Mieter haben sich nun ein anderes Ferienhaus vor Ort gemietet, der Miete dafür war zweieinhalb Mal so hoch wie die von uns verlangte Miete. ... Haben die Mieter Anspruch auf Rückzahlung der Miete? ... Haben die Mieter Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden?
Vertrag abgeschlossen,Häuser gebaut,zahlungsunfähig,Zwangsverwalter
vom 20.9.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich weiss nicht in welche Rechtsabteilung wir gehören,aber der Betreff beschreibt ganz grob worum es geht. Ich versuche die Situation mal kurz etwas deutlicher zu erklähren. Wir (Mama,Papa,Tochter und Schwiegersohn) wollten auf einem Grundstück zwei Häuser bauen.
Endet Gewerbemietvertrag mit Schlüsselübergabe
vom 31.3.2010 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Dieser Mietvertrag endet zum 31.12.2007 und verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht 3 Monate im Voraus eine Kündigung erfolgt. Eine schriftliche Kündigung liegt bis heute nicht vor. ... Dieses Verfahren habe ich schon mir mehreren zahlungsunfähigen Mietern in der Vergangenheit praktiziert.
Kaufvertrag eines Mobilheim
vom 24.5.2009 50 € Historischer Preis
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Er teilte allen Beteiligten mit, dass dann die anteiligen Kosten für die Miet- und Nebenkosten des Platzes von 320,--€, die bis 31.08.2009 durch mich bereits bezahlt wurden, vom Käufer an mich zurück zu zahlen seien und der Käufer dann ab 01.09.2009 einen neuen Vertrag bekommt. ... Der Kaufvertrag wurde geschlossen gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. ... Ich denke, dass die beiden Verträge unabhängig voneinander zu sehen sind und somit jetzt wo das Mobilheim verkauft ist, meine Kündigung des Mietvertrages zur Parzelle regulär zum 31.08.2009 möglich ist.
Mietkaufvertrag - Fragen zur generellen Gültigkeit und bestimmten Paragraphen
vom 14.10.2008 25 € Historischer Preis
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Sollte sich der Käufer mit der Zahlung der Nebenkosten, insbesondere der ; Versicherungen über einen Zeitraum von drei Monaten im Verzug befinden, kann der Verkäufer den Kaufvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. ... Die Nutzung des Objektes bis dahin bleibt dem Käufer vollkommen überlassen. § 3 Laufzeit, Kündigung 1. ... Die bezahlten Mietkaufpreisraten werden in diesem Fall als Miete betrachtet und verbleiben ersatzlos beim Verkäufer. 2.
Kündigung eines Pacht- und Bezugsvertrags
vom 29.10.2007 30 € Historischer Preis
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Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn der Pächter -bei mehreren einer von ihnen- a) mit seinen Zahlungsverpflichtungen -gleich welcher Art- in Höhe von mindestens einer Monatspacht gegenüber der Brauerei länger als einen Monat in Verzug geraten ist; b) unter Bruch dieses Vertrages trotz Abmahnung fremdes Bier und/oder fremde alkoholfreie Getränke oder bezogen hat; c) sonstige von ihm übernommenen Verpflichtungen trotz Abmahnung nachhaltig verletzt. d) die bestehende Gaststättenerlaubnis entzogen oder wesentlich eingeschränkt erhält; e) seine Zahlungen einstellt oder in sein Vermögen die Zwangsvollstreckung von wesentlicher Bedeutung betrieben, Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahren gestellt oder ein Konkursverfahren mangels Masse abgelehnt wird; f) soweit der Pachtgegenstand von der Brauerei angepachtet wurde, bei Beendigung des Pachtverhältnisses, soweit die Beendigung nicht von der Brauerei zu vertreten ist. Frage: Ist der Kauf eines eigenen Gastro-Betriebes demnach ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde?
Kündigung oder Widerruf einer Maklervermittlung
vom 27.10.2007 20 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin auf der Suche nach einem Haus zur Miete. ... Anbei der Text des Vermittlungsauftrages: Wir erkennen an, dass mit dem Abschluss eines Kauf- Miet- oder sonstigen Vertrags über ein Objekt, das von der Firma XXX nachgewiesen oder vermittelt wurde, eine Provision in Höhe von 2 Monatskaltmieten bei Wohnraum, von 3 Monatskaltmieten bei Gewerberaum sowie, in besonderen Fällen 2 Monatswarmmieten (bei Gewerbeobjekte: 3 Monatswarmmieten) bzw. 3% des Kaufpreises zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer geschuldet wird. ... Die Provision ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung zu bezahlen.
Anteilige Rückerstattung Nutzungspauschale
vom 5.3.2007 35 € Historischer Preis
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Bei Vertragsschluss war eine einmalige Miete/Nutzungspauschale vom Mieter zu zahlen (Anmerkung: Vertrag hätte sich ggf. nach 10 Jahren automatisch verlängert, es wäre keine weitere Miete/Pauschale angefallen). Der Mieter hat den Vertrag nunmehr vorzeitig, weil er die Energieart gewechselt hat, gekündigt. Die Kündigung wurde von mir akzeptiert.
Kündigung eines Leasingvertrages
vom 26.7.2006 50 € Historischer Preis
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Am 28.06.2006 erhielten wir ohne Vorwarnung die Kündigung eines Leasingvertrages wegen Ratenrückstände. ... Doch die Firma wollte die Kündigung nicht zurücknehmen.
Frage an Hr. Rechtsanwalt Gräber
vom 16.12.2005 15 € Historischer Preis
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Gemäß 494 Abs. 2 BGB wird der Verbraucherdarlehensvertrag - der nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/494.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 494 BGB: Rechtsfolgen von Formmängeln">§ 494 Abs. 1 BGB</a> mangels Schriftform - nichtig ist, jedoch gültig, soweit der Darlehensnehmer das Darlehen erhält. ... Einigen sich nach der wirksam abgegebenen Kündigungserklärung die vormaligen Vertragsparteien nach dem wirksamen Ausspruch der Kündigung auf die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wird hierdurch nicht die Kündigung unwirksam und das alte Vertragsverhältnis fortgesetzt, sondern rechtlich ein neues Vertragsverhältnis begründet, zumeist unter den gleichen Bedingungen wie das vormalige Vertragsverhältnis. ... Überzahlte Zinsen kann der Darlehensnehmer dann später zurückfordern, es sei denn, er wusste bereits bei der Zahlung, dass er nicht zur Leistung verpflichtet ist, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/814.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 814 BGB: Kenntnis der Nichtschuld">§ 814 BGB</a>.
§ 494 BGB
vom 16.12.2005 15 € Historischer Preis
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Gemäß 494 Abs. 2 BGB wird der Verbraucherdarlehensvertrag - der nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/494.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 494 BGB: Rechtsfolgen von Formmängeln">§ 494 Abs. 1 BGB</a> mangels Schriftform - nichtig ist, jedoch gültig, soweit der Darlehensnehmer das Darlehen erhält. ... -------------------------------------------------------------------------------- Antwort Betreff: >Verzugszinsen 16.12.2005 12:51:50 von Rechtsanwalt Christian Kah www.net-rechtsanwalt.de Kontaktdaten auf 123recht.net Susanne-Bohl-Str. 03, 07747 Jena, 03641422940, Fax: 03641422939 Christian Kah, Jena, hat Interessensschwerpunkte: Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht. ... Einigen sich nach der wirksam abgegebenen Kündigungserklärung die vormaligen Vertragsparteien nach dem wirksamen Ausspruch der Kündigung auf die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wird hierdurch nicht die Kündigung unwirksam und das alte Vertragsverhältnis fortgesetzt, sondern rechtlich ein neues Vertragsverhältnis begründet, zumeist unter den gleichen Bedingungen wie das vormalige Vertragsverhältnis.
Fristlose Kündigung wegen erheblichem Schimmelbefalls
vom 20.10.2004 20 € Historischer Preis
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Hallo.Ich habe eine fristlose Kündigung wegen erheblichem Schimmelbefalls und Gesundheitsgefährdung schriftlich ausgesprochen.Es handelt sich um ein angemietetes Lager mit einem Mietvertrag über 5 Jahre,der noch ca.3 Jahre laufen würde,zwecks Unterbringung empfindlicher Gegenstände,der Fall ist also von gewerblicher Natur.Der ganze untere Bereich des Erdgeschosses ist von erheblichem Schimmel und Schwamm befallen.Es ist ein älteres Haus und die Feuchtigkeit kommt durch die Wände und den Untergrund.Es bestehen auch in keinster Weise ausreichende Lüftungsmöglichkeiten.Selbst einige Schlüssel zum Öffnen von einer Fensterluke und einer Tür wurden mir auf Anfrage 1 Jahr lang nicht ausgehändigt.Meine Artikel und Gegenstände habe ich bereits ausgelagert.Es ist mir natürlich auch ein Schaden in größerem Umfang entstanden.Die dumme Antwort des Vermieters lautete:Sie hätten sich ja auch mal eher melden können,obwohl dies natürlich auch per Telefon bereits geschah,aber niemand sich für den Fall so richtig interessierte.Außerdem muß ich noch dazu sagen,daß die Heizkörper völlig veraltet und soweit betriebsunfähig sind(Nachtspeicheröfen)was dem Vermieter auch schon seit dem letzten Frühjahr bekannt war.Jetzt möchte er auf einmal mit der üblichen Do it yourself und Löcherpflickerei Methode anfangen.Ich habe mir mal einen Kostenvoranschlag eingeholt für Sanierungsmaßnahmen und Heizkörper und kein normaler Mensch würde sich bei der Rentabilität dieses Hauses noch darauf einlassen.Jetzt soll ich auch noch ein ärztliches Gutachten vorlegen,was mir eine Schimmelpilzallergie nachweist.Ich habe aber keine Lust mir meine neue private Krankenversicherung dadurch noch in astronomische Höhen steuern zu lassen.Kunden konnte man in diese Behausung überhaupt nicht mehr hereinbitten,da nach ca.5 Minuten Aufenthalt die ganze Kleidung gestunken hat.Die Forderung des Vermieters lautet: Nach Bereitstellung eines ärztlichen Atestes zwecks Schimmelpilzallergie könnte ich mit 3Monatsfrist kündigen,also zum 30.Januar 2005 und soll noch die Mieten für September und Oktober 2004 zwecks unberechtigter fristloser Kündigung nachzahlen.Wenn ich am Mietvertrag festhalten möchte,soll ich ihn schriftlich dazu auffordern die 180m² Lagerfläche zu sanieren.Die Schlüssel des Objektes befinden sich noch in meinem Besitz.Fotos sind natürlich gemacht und genug Zeugen gibt es auch.Meine Fragen wären jetzt: Soll ich nach der fristlosen Kündigung nun auch sofort die Schlüssel abgeben,da ja dann von Vermieterseite erstmal provosorisch versucht werden wird die schlimmsten Mängel zu verbergen.Oder ist der Fall für mich jetzt eh nach der fristlosten Kündigung erledigt und ich warte auf die schriftliche Aufforderung zwecks Zahlung der Miete und Klageandrohung??? Ich möchte nur noch meine Ruhe haben,obwohl ich sicherlich auch noch einen höheren Geldbetrag zwecks Schadensersatz einklagen könnte,aber das dürfte dann ein langwieriger Weg mit Gutachten,Gegengutachten,Gerichten,Zeugenaussagen u.s.w. werden und dafür habe ich keine Nerven und keine Zeit mehr.Habe ich mich mit der fristlosen Kündigung richtig verhalten und soll ich nun auch noch die Schlüssel abgeben und dann eventuell in aller Ruhe auf Androhung einer Klage warten??